18. Februar 2024 / Politik

Städtebaulicher Vertrag für die Immobilien "Auf dem Jakob" angenommen

Kindertagesstätte kommt

Am 23.01.2024 wurde in der Sitzung für Stadtentwicklung der städtebauliche Vertrag für die Immobilien „Auf dem Jakob“ von allen Fraktionen einstimmig angenommen. Uwe Denkert vom Fachbereich Stadtentwicklung betonte, dass eine zügige Entscheidung in dieser Sache äußerst positiv zu bewerten sei, da der der Bedarf an Wohnraum und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Beckum groß sei und mit dieser Immobilie eine 6-zügige Kindertagesstätte entstehe.

Die M & L Immobilien GmbH hat bereits eine Planungskostenvereinbarung geschlossen, in der sie sich verpflichtet, sämtliche Planungskosten für das Vorhaben zu tragen.

Der städtebauliche Vertrag regelt Aspekte, die nicht im Bebauungsplan festgelegt werden können. Dies umfasst die Gestaltung der Mehrfamilienhäuser und der Kindertagesstätte sowie die Dachflächengestaltung, unter anderem die Pflicht zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage. Die maximale Anzahl der Wohneinheiten wird auf 43 begrenzt, wobei in einer Einheit eine Wohngruppe mit 10 Wohnplätzen zu Grunde gelegt wird, auch die Ein- und Ausfahrtssituation der Garage sowie die Gestaltung der Freiflächen und Stellplätze wurden vereinbart.

Die Baudurchführung zielt darauf ab, Beeinträchtigungen für den Verkehr und Anwohnende zu minimieren, und der Baustellenverkehr soll zu verkehrsärmeren Zeiten stattfinden. Die M & L Immobilien GmbH verpflichtet sich zur Fertigstellung des Projekts innerhalb bestimmter Fristen, wobei Vertragsstrafen für Verzögerungen und Nichteinhaltung von Gestaltungsvereinbarungen vorgesehen sind.

Text: Steffi Wellerdiek

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