1. März 2023 / Lokales

Besuchsregeln im St. Elisabeth Hospital ab 1. März 2023

Für Besucher:innen besteht noch bis zum 7. April 2023 FFP2-Maskenpflicht

Nachdem die Konferenz der Landesgesundheitsminister den weitgehenden Wegfall aller Corona-Schutzmaßnahmen und Testverordnungen, auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, beschlossen hat, passt das St. Elisabeth-Hospital Beckum die Besuchsregeln für Patient:innen und Besucher:innen entsprechend an.

Ab dem 1. März 2023 gelten im St. Elisabeth-Hospital Beckum folgende Regelungen:

Für Patient:innen gibt es keine Testpflicht mehr vor der stationären Aufnahme oder vor dem Besuch der Ambulanzen im Krankenhaus. Außerdem entfällt die Pflicht zum Tragen von Masken für Patient:innen. 

Besucher:innen müssen noch für einige Wochen (bis zum 7. April 2023 – Datum des Auslaufens des Bundesinfektionsschutzgesetzes) eine FFP2-Maske tragen. Grundsätzlich gelten die Besuchszeiten nicht mehr, die Mitarbeitenden wären jedoch dankbar, wenn Besuche von Patient:innen am Nachmittag erfolgen könnten.

Für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entfällt die Pflicht zum Tragen von Masken.

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