30. Januar 2020 / Allgemeines

Neue Grundschulstandorte: Infos und Fakten

Stadt Beckum

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Wie kam es zur Entscheidung über die Zusammenlegung von Grundschulen in Beckum? Die wichtigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten hat die Stadt Beckum einmal für dich zusammengefasst. 

Alle Fakten zur Entscheidung zu den Grundschulstandorten:

  1. Planungssicherheit ist nicht gegeben
    >> Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben diesen Begriff im Entscheidungsprozess geprägt. Gemeint war die Planungssicherheit für die Eltern im Hinblick auf die voraussichtlichen Grundschulstandorte. Es sollte für die Eltern bei der Wahl einer Grundschule so früh wie möglich klar sein, welche Grundschulen im Stadtgebiet langfristig verfügbar sein würden. Zeitplanungen für konkrete Baumaßnahmen spielten zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle. Außerdem stand der möglichst frühzeitige pädagogische Planungsprozess der beteiligten Grundschulen im Vordergrund.
  2. Die Herrichtung der ehemaligen Gebäude der Kettelerschule wird teurer als das veranschlagte Budget
    >> Zum Zeitpunkt der Veranschlagung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 lagen weitergehende Pläne noch gar nicht vor. Mit der Entscheidung für Umbaumaßnahmen im Sinne einer zukunftsfähigen Schule, in der moderne pädagogische Konzepte und der Gedanke der Inklusion verwirklicht werden sollen, sind die Kosten hierfür im Zuge der konkreten Planung und Kalkulation zu ermitteln und zu veranschlagen. Letztlich werden die Kosten durch die Ergebnisse der Ausschreibungen bestimmt. Die Investitionen mit den Folgekosten für Gebäudeunterhaltung, Betriebskosten, Personalkosten des Hausmeisters und der Schulsekretärin fallen langfristig nur für eine Schule an.

  3. Es gibt kein gemeinsames pädagogisches Konzept für die neue Grundschule
    >> Die Schulleitungen der beiden Grundschulen haben in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses noch einmal ausdrücklich bestätigt, dass das im Juli 2019 vorgelegte gemeinsame Konzept im Konsens von den schulischen Gremien verabschiedet wurde. Diese waren im Rahmen der Schulmitwirkung nach dem Schulgesetz beteiligt worden. Die Schulkonferenzen hatten zuvor wie im Schulgesetz vorgesehen ist, zur Zusammenlegung ausführlich Stellung genommen. Die Stellungnahmen waren Bestandteil der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Beckum.
  4. Es gab keine Abnahme durch Denkmalschutz und Brandschutz
    >> Eine Beurteilung nach den denkmalrechtlichen und brandschutzrechtlichen Vorgaben ist erst möglich, wenn die Planung verbindlich abgeschlossen ist. Ein Brandschutzkonzept ist zwingend mit dem Bauantrag einzureichen. Eine Abnahme der entsprechenden Vorgaben erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Erst danach werden die Gebäude zur Nutzung freigegeben. In der Planung sind alle brandschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der Denkmalschutz ist beteiligt.

>> Viele Weitere Fakten zu verschiedenen Aussagen und Antworten zu weitverbreiteten Fragen findest du in einer übersichtlichen Liste auf der Seite der Stadt Beckum. Klicke einfach hier.

 

Quelle

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