11. April 2018 / Allgemeines

Ergebnisse der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Demografie

Bekanntmachung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Demografie

Wir waren heute bei der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum für dich vor Ort.  

Im Teil der öffentlichen Sitzung wurde unter anderem die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland - sachlicher Teilplan Kalkstein (Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Beckum), die Projektvorstellung Windpark Hesselertal, ein Integriertes Kommunales Handlungs- und Maßnahmenkonzept für die Innenstadt Beckum – Umgestaltung Marktplatz (Sachstandbericht zum Planungsstand) und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 23.01 "Lehmkuhle" (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung) behandelt.

Die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland - sachlicher Teilplan Kalkstein (Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Beckum)

Der Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein- Westfalen ist er gemäß § 14 LPlG NRW wirksam. Im Zuge der Erarbeitung des Regionalplans wurde jedoch der sachliche Teilplan für das Thema Kalkstein ausgeklammert und nicht Bestandteil des „neuen“ Regionalplans. Die damaligen Anregungen zur Flächendarstellung im Bereich Lippberg Nord und Lippberg Süd (Abbildungen Nummer 10 und 11 der Stellungnahme vom 22. Juli 2011) hingegen wurden auch im Rahmen der erneuten Stellungnahme im Verfahren zum sachlichen Teilplan Kalkstein 2017 als relevant erachtet. Gegen eine erweiterte Darstellung der Flächen Lippberg Nord nach Osten spricht die dortige Raumstruktur insbesondere mit dem schützenswerten Bereich Huxdieksbach. Die Stellungnahme der Stadt, die die Beibehaltung der auch im Flächennutzungsplan verankerten Grenzen aus dem Gesamtrekultivierungsplan fordert, wurde aufrechterhalten. Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie am 27. Februar 2018 berichtet, hat zwischenzeitlich ein Erörterungstermin der Bezirksregierung mit den betroffenen Trägerinnen und Trägern öffentlicher Belange stattgefunden. Die Präsentation aus der Sitzung wurde den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 4 zur Vorlage).

>> Ergebnis der Sitzung
Die Stadt Beckum stimmt mehrheitlich dem von der Bezirksregierung Münster in der erneuten Auslegung des geänderten Teils des Planentwurfs des sachlichen Teilplans Kalkstein vorgelegten Ausgleichsvorschlag zu, so wie er in Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt ist. 

Projektvorstellung Windpark Hesselertal
Die Windpark Steinbruch Phoenix GmbH beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der BayWa r.e. Wind GmbH die Errichtung von 4 Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 125,00 Meter und einer Gesamthöhe von 199,50 Meter im Nordosten des Ortsteils Vellern.

>> Der Auschuss für Stadtentwicklung und Demografie hat den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis genommen.

Integriertes Kommunales Handlungs- und Maßnahmenkonzept für die Innenstadt Beckum – Umgestaltung Marktplatz
Der Rat der Stadt Beckum hatte sich in seiner Sitzung am 28. November 2017 nach einem umfassenden Planungsprozess zur Umgestaltung des Marktplatzes mit den verschiedenen Planungsvarianten des Büros brandenfels landscape + environment befasst. In der Sitzung am 28. November 2017 hat der Rat mehrheitlich die Variante 3 als Grundlage für die Umgestaltung des Marktplatzes beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Basis der Variante 3 im Jahr 2018 das Antragsverfahren auf Beantragung der Städtebauförderungsmittel so vorzubereiten, dass die Förderungsmittel sach- und fristgerecht für das Jahr 2019 beantragt werden können. Um diese Vorgabe umsetzen zu können, wurde – unabhängig von dem zwischenzeitlich initiierten Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“ – der Planentwurf durch das beauftragte Büro weiterentwickelt und einige Details ausgearbeitet.

>>Das aktuelle Zwischenergebnis wurde in der Sitzung vorgestellt. Der vorgetragene Sachverhalt wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 23.01 "Lehmkuhle"
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 23.01 „Lehmkuhle“ umfasst Teile des Flurstücks 562 der Flur 35 in der Gemarkung Beckum entlang des Dalmerweges. Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 23.01 „Lehmkuhle“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bürogeb.udes für das Jobcenter des Kreises Warendorf – Anlaufstelle Beckum – und das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf – Nebenstelle Beckum – auf dem Gelände des Berufskollegs Beckum des Kreises Warendorf geschaffen werden. Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 23.01 „Lehmkuhle“ wird gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

>> Der Ausschuss stimmte dem Sachentscheid der Verwaltung mit der Zusatzprüfung einer Elektrotankstelle und befestigten Parkplatz mehrheitlich zu.

 

Alle oben genannten Entscheidungen werden nocheinmal im Rat der Stadt Beckum, am 19. April behandelt. Falls du etwas nachlesen möchtest, oder Fragen zu Vorlagen und Planentwürfen hast kannst du dir alles nochmal im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum anschauen.

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