Anzeige
Nach der demokratischen Entscheidung des Fachausschusses für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben am 02. Oktober 2019, der Fällung der vier Platanen auf dem Marktplatz keinen Aufschub zu gewähren, so wie die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen es beantragt hatten, legte die Ratsfraktion Einspruch gegen diese Entscheidung ein.
Auch die SPD, die sich in der Sitzung des Fachausschusses am 02.Oktober für den Antrag der Grünen aussprach, nutze ihre Chance und legte ebenfalls Einspruch gegen die Platanenfällung im aktuellen Jahr 2019 ein.
Diese beiden Einsprüche wurden gestern von der Mehrheit des Rates der Stadt Beckum (19 zu 17 Stimmen) als unzulässig zurückgewiesen.
>> "Die form- und fristgerecht beim richtigen Adressaten erhobenen Einsprüche sind nicht zulässig. Der Einspruch (...) ist neben der Beanstandung (...) ein Interventionsmittel gegen Ausschussbeschlüsse, das wegen seiner aufschiebenden Wirkung bis zu einer Entscheidung des Rates ein sogenanntes Ausführungshindernis dargestellt. Der Bürgermeister kann den Beschluss (...) wegen der vom Gesetzgeber gewünschten Wirkung des Einspruches vorläufig nicht durchführen. Die ablehnenden, hier angegriffenen Entscheidungen führen jedoch zu keiner geänderten Sachlage, sodass das Erfordernis eines Einspruchs nicht besteht", heißt es in der Erläuterung der Verwaltung zum Sachverhalt.
Weitere Informationen zum Hintergrund findest du in folgenden Artikeln:
- Verschiebung des Termins zur Entfernung der Bäume vom Marktplatz (Artikel zur Sitzung des Ausschusses am 02. Oktober)
- Einspruch der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03. Oktober
- Einspruch der Fraktion SPD vom 03. Oktober
Zusätzlich kannst du jederzeit online im Ratsinforamtionssystem der Stadt Beckum nachschauen.