2. Februar 2017 / Allgemeines

Volksbegehren zu G9 startet

Unterschriftenlisten liegen ab 2. Februar im Rathaus aus

Für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung; G 9 jetzt!“ dürfen Listen ausgelegt und freie Unterschriftensammlungen durchgeführt  werden. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen jetzt amtlich zugelassen.  Ziel des Volksbegehrens ist, dass an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren – ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht – abgelegt wird.

 

Neben der freien Sammlung von Unterschriften, die durch die Initiatoren des Volksbegehrens durchgeführt wird, liegen in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni im Bürgerbüro der Stadt Beckum (Zimmer 21) Listen dafür aus. Voraussetzung für die Unterschrift ist die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende der Auslegungsfrist am 7. Juni.

Mit dem Stichtag 22. Januar wurde ein Wählerverzeichnis erstellt, in dem alle Personen stehen, die zum Eintrag berechtigt sind. Im Gegensatz zu Wahlen werden hier jedoch keine Benachrichtigungskarten verschickt.

 

Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies vom 2. Februar bis zum 7. Juni während der Öffnungszeiten des Beckumer Bürgerbüros sowie zusätzlich an vier Sonntagen (19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai, jeweils in der Zeit von 10 bis 14 Uhr) tun. Nach Vorlage eines Ausweisdokumentes wird geprüft, ob die Person im Wählerverzeichnis aufgeführt und wahlberechtigt ist. Dann kann der Eintrag in die Liste persönlich und handschriftlich erfolgen. Mit der abschließenden Unterschrift wird das Volksbegehren unterstützt.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit einen Eintragungsschein zu beantragen. Eintragungsscheine können von den Wahlberechtigten persönlich, schriftlich, per E-Mail an buergerbuero@beckum.de oder online unter www.beckum.de bis zum 31. Mai beantragt werden. Die beantragten Eintragungsscheine müssen spätestens am 7. Juni ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgerbüro vorliegen.

 

Weitere Einzelheiten können Sie auch dem Amtsblatt 2017/Nr. 4 der Stadt Beckum (siehe auch www.beckum.de) entnehmen.

 

 

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