18. Juni 2018 / Allgemeines

Überprüfung der Gräber auf den Friedhöfen

Grabmalpflegekontrolle

Die Friedhöfe Elisabethstraße und Parkfriedhof der Stadt Beckum stellen Orte des Abschieds und Gedenkens, der Erinnerung, Ruhe und Besinnlichkeit dar. Dazu tragen auch die schön gestalteten Grabstätten bei, die in der Summe gemeinsam mit Bäumen und Wegen ein charakteristisches Gesamtbild der beiden Friedhöfe ergeben. Die Grabstellen sind dazu laut Friedhofssatzung von den Nutzungsberechtigten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, gerade auch hinsichtlich der Wirkung auf Nachbargräber.

Leider gibt es immer wieder einige ungepflegte Gräber, die die Nachbargräber und den Gesamteindruck stören. Die Nutzungsberechtigten dieser Gräber werden gebeten, diese nun ordnungsgemäß zu pflegen.

Ab Ende Juni prüft die Friedhofsverwaltung auf beiden Friedhöfen den Pflegezustand der Gräber. Bei Ordnungswidrigkeiten können dann gemäß Friedhofssatzung auch Bußgelder verhängt werden.

 

 

 

Quelle

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