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Die ab dieser Woche geltende Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen stellt nun klar, dass auch Schützen- oder Sportfeste als Großveranstaltungen gelten und daher mindestens bis zum 31. August 2020 ausfallen müssen. Die Stadt Beckum hatte ihre größeren Veranstaltungen wie das Stadtfest Neubeckum oder das Weinfest in Beckum bereits absagen müssen.
Inwieweit privat organisierte Veranstaltungen von dem Verbot betroffen sein würden, war bis zuletzt unklar. Nun hat das Land in der neuen Rechtsverordnung die Großveranstaltungen näher definiert. Demnach sind Volksfeste, Jahrmärkte, Stadtfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals sowie ähnliche Festveranstaltungen bis Ende August verboten.