22. Dezember 2017 / Allgemeines

Overbergschule darf weitergeführt werden

Die Genehmigung liegt jetzt vor!

Die Genehmigung der Bezirksregierung Münster zur Weiterführung der Overbergschule als städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen liegt der Stadt Beckum jetzt vor. Damit können zum kommenden Schuljahr wieder Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen aufgenommen werden. Zur Sicherung der Klassenbildungswerte ist auch jahrgangsübergreifender Unterricht möglich.

Diese Genehmigung konnte aufgrund der befristeten Aussetzung der Mindestgrößenvorgaben erteilt werden. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die Genehmigung bis zum 31. Juli 2019 befristet ist. Dann wird eine neue Mindestgrößenverordnung vorliegen. Ein Anspruch auf einen dauerhaften Betrieb lässt sich aus der zurzeit vorliegenden Genehmigung nicht herleiten.

Zur Bestandsicherung der Schule werden überörtliche Kooperationen nötig sein. Der Rat der Stadt Beckum hat die Verwaltung schon mit Beschluss vom 17. Juli 2017 beauftragt, entsprechende Kooperationspartner zu suchen oder eine neue Trägerschaft für die Schule auszuloten. Es soll sichergestellt werden, dass Eltern künftig eine Wahlmöglichkeit zwischen Regelschule und Förderschule für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf haben. Außerdem soll ein Förderschulangebot in angemessener Entfernung erreichbar bleiben.

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