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Die Steuerberater Kortmann Dünningshaus Muckelmann haben einen tollen Tipp für dich: Seit dem 18.09.2018 ist es möglich Baukindergeld zu beantragen!
Du hast in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für deine Familie gekauft oder gebaut und bist schon eingezogen? Oder hast du es bald vor? Dann kannst du vom Baukindergeld profitieren.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhälst du 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Die Voraussetzungen für die Förderung:
- In deinem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die du oder dein Partner Kindergeld erhalten
- Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Du hast frühstens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
- Dein neues Zuhause ist derzeit deine einzige Wohnimmobilie.
Das Baukindergeld beantragst du erst, wenn ihr schon in in euer neues Zuhause eingezogen seid.
Die Steuerberater Kortmann Dünninghaus Muckelmann beraten dich gern!
Weitere Informationen findest du hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/