20. Oktober 2020 / Allgemeines

Gewerbeabfälle richtig entsorgen

Meldung des Kreises

Durch die Gewerbeabfallverordnung, die bereits Mitte 2017 in Kraft getreten ist, sind neue Pflichten auf Gewerbetreibende zugekommen. Diese sind nun nicht nur zur getrennten Sammlung der in den Betrieben anfallenden Müllarten verpflichtet. Der Gesetzgeber fordert auch, die Entsorgung genau zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird vom Kreis Warendorf als untere Abfallbehörde geprüft.

So müssen zum Beispiel Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier), Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle getrennt erfasst werden. „Der Gesetzgeber fordert eine Getrenntsammelquote von mindestens 90 Prozent, die von einem zertifizierten Sachverständigen bestätigt werden muss. Das verbliebene Abfallgemisch muss grundsätzlich von einer zertifizierten Anlage vorbehandelt werden“, erläutert André Hackelbusch, Leiter des Amtes für Umweltschutz und Straßenbau beim Kreis Warendorf. Im Kreis Warendorf betreibt das Unternehmen Ecowest im Entsorgungszentrum Ennigerloh die einzige derzeit in Betrieb befindliche Vorbehandlungsanlage für Gewerbeabfallgemische. Die Abfallwirtschaftsberatung der Ecowest steht allen Gewerbetreibenden für Fragen zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung zur Verfügung.

Die konsequente Getrenntsammlung von gewerblichen Abfällen soll das stoffliche Recycling von Wertstoffen intensivieren und wertvolle Ressourcen einsparen, damit etwa aus Kunststofffolien neue Kunststoffprodukte hergestellt werden können. Stofflich nicht recycelbare Abfälle hingegen können thermisch verwertet werden, etwa beim Einsatz im Verbrennungsprozess von Zementwerken mit besonders hohem Wirkungsgrad als sogenannter Sekundärbrennstoff. Jeder Gewerbetreibende kann so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz sowie zur Schonung wertvoller Ressourcen leisten.

Quelle

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