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Im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Medizinischer Mittwoch“, im St. Elisabeth-Hospital Beckum, haben sich rund 130 Interessierte über das Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und das Testament informiert.
Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, berichtete über die Entwicklung der drei unterschiedlichen Verfügungen und erklärte zu beachtende Dinge anschaulich an Beispielen. Der Vortrag beschäftigte sich natürlich auch mit dem Inhalt und der Form dieser Verfügungen, beleuchtete aber auch die Folgen, wenn derartige Regelungen nicht getroffen worden sind. Fragen wie: Was geschieht, wenn zwar eine Vollmacht, aber keine Patientenverfügung vorliegt? Wer kümmert sich um den Nachlass, wenn kein Testament gemacht wurde? Ist ein Ehepartner berechtigt, Anordnungen zu medizinischen Behandlungen seines Partners zu treffen oder etwa einen Vertrag für diesen zu unterschreiben? wurden von Rüdiger Gockel beantwortet.
Der Rechtsanwalt zeigte den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf und beleuchtete welche Auswirkungen eine Patientenverfügung auf die vom Arzt notwendig gehaltene Behandlung hat und auch was geschieht, wenn sich der Patientenvertreter und der Arzt über die Behandlung nicht einig sind.
Im Anschluss an den informativen Vortrag nutzten viele Interessierte die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Zum Foto: Rechtsanwalt Rüdiger Gockel informierte im Rahmen einer Vortragsveranstaltung über die rechtliche Vorsorge für das Alter.