Es folgt eine Anfrage zur Umsetzung der Landesbauordnung (BauO NRW) in Sachen „Schottergärten“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Sehr geehrter Herr Gerdhenrich,
bereits mit der BauO NRW von 2018 ist der Bau sogenannter „Schottergärten“ in NRW prinzipiell untersagt. Bei entsprechenden Verstößen ist sogar die Aufforderung zum Rückbau grundsätzlich möglich. Mit der Novellierung der BauO NRW gilt seit dem 1. Januar 2024 nun eine verschärfte Regelung dieser Ordnung inklusive genauer Benennungen und Beschreibungen. Hieraus resultieren für unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Wie wird diesbezüglich die Überprüfung auf Einhaltung der BauO NRW seitens der Stadt Beckum durchgeführt bzw. gewährleistet?
2. Was geschieht aktuell bei der Feststellung von Verstößen
a) bei Bestandsbauten,
b) bei sich in der Umsetzung befindlichen Bebauungen,
c) bei der Einreichung von Bauanträgen bzw. Bauplänen?
3. Wurden seitens der Stadt Beckum bereits Aufforderungen zu Planungsänderungen oder gar zum Rückbau ausgesprochen und ggf. wie viele?
4. Werden derzeit städtische Informationskampagnen zu einer ökologisch wertvollen Gartengestaltung durchgeführt bzw. entsprechende Informationsmaterialien angeboten?
5. Welchen Fördermöglichkeiten bestehen für die freiwillige Umgestaltung von Bestandsgärten?
Mit freundlichen Grüßen
Nadhira de Silva ( Fraktionsvorsitzende)
Peter Dennin (Fraktionsvorsitzender)"