22. November 2022 / Politik

Beratungen zur Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Neubeckum

Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss

Im heutigen Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss wurde bezüglich des Erlass der Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Neubeckum beraten.

Eine Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von Zuschüssen für Hof- und Fassadengestaltung, Entsiegelung und Begrünung von Hof- flächen im Bereich der Innenstadt Neubeckum (Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Neubeckum) soll beschlossen werden. Das Thema war heute im Ausschusa auf der Tagesordnung.

Die Gesamtkosten belaufen sich bei einer Inanspruchnahme in voller Höhe auf maximal 50.000 Euro. 25.000 € (die Hälfte) dieser Kosten werden von den privaten Antragstellerinnen und Antragstellern übernommen. Die übrigen Kosten in Höhe von 25.000 € werden mit 60 Prozent aus Städtebaufördermitteln gefördert, das entspricht 15.000 €. Der städtische Eigenanteil beträgt 10.000 €. Die Gelder der Städtebaufördermittel sind Zuweisungen und Zuschüsse des Landes für laufende Zwecke.

Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Innenstadt Neubeckum (ISEK Neubeckum), war wesentliches Ziel die qualitative Aufwertung und Entwicklung des Stadtbildes genannt. Dazu zählen Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Entsiege- lung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie an Außenwänden und Dächern auf privaten Grundstücken durchzuführen.

Das Programm wird bereits seit Jahren in der Innenstadt in Beckum angewendet. 

Die Entscheidung zu dieser Richtlinie fällt am 29. November 2022.

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