31. März 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Was ist an den Feiertagen erlaubt und was nicht?

Osterfeiertage genießen besonderen Schutz

Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:

Unabhängig von der Pandemie und der aktuellen NRW-Coronaschutzverordnung gelten für die Osterfeiertage besondere Regeln. Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage NRW ist in den kommenden Feiertagen Folgendes zu beachten:

Am Karfreitag, 2. April, ist die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr verboten. Am Ostermontag, 5. April, müssen Kioske, Bäckereien und Blumenläden komplett geschlossen bleiben. Der Verkauf von Blumen und Pflanzen, Tabak, Zeitungen, Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren ist an diesem Feiertag nicht erlaubt.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Darauf weist der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum hin.

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