31. Oktober 2020 / Meldung der Stadt Beckum

Was ändert sich am 2. November?

Corona-Pandemie

Die Landesregierung hat im Zuge der Bund-Länder-Absprachen die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben. Die neuen Regeln gelten vom 2. bis 30. November. Hintergrund sind die rasant steigenden Covid-19-Fallzahlen. Im Kreis Warendorf liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 116,3 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage. In der Stadt Beckum sind zurzeit 89 Personen akut infiziert. 187 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne. In der letzten Woche hat es in Beckum bedauerlicherweise einen 2. Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Was die neue Schutzverordnung für die Stadt Beckum bedeutet, hat der Krisenstab der Stadt Beckum am Freitagnachmittag beraten. An der Sitzung nahm auch der künftige Bürgermeister Michael Gerdhenrich erstmalig teil.

Die Regelungen ab 2. November im Überblick:

Schulen und Kindergärten
Die Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin geöffnet.

Rathaus und Verwaltungsgebäude
Das Rathaus bleibt zu den bisherigen Konditionen geöffnet. Es sollte nach Möglichkeit ein Termin vereinbart werden. Es wird jedoch darum gebeten, die Rathausbesuche auf das dringend Notwendige zu beschränken. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang. Die neue Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro sollte vermehrt genutzt werden.

Sport
Die Schulen können die Sporthallen für ihren Sportunterricht weiterhin nutzen. Freizeit- und Amateursport ist in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in Fitnessstudios im November untersagt. Individualsport im Freien ist grundsätzlich mit bis zu 2 Personen möglich.

Hallenbad
Das Hallenbad ist wartungsbedingt bereits am Wochenende geschlossen. Anschließend bleibt es nach Maßgabe der Landesverordnung für die allgemeine Öffentlichkeit geschlossen. Für etwaigen Schwimmunterricht der Schulen im Hallenbad am Paterweg holt die Verwaltung zurzeit ein Meinungsbild bei den Schulleitungen ein.

Kultur
Die für den November geplanten Kulturveranstaltungen im Rahmen der Reihen „Beckumer Spitzen“ und „Musik im Alten Pfarrhaus“ fallen aus. Dazu hat es eine gesonderte Pressemitteilung gegeben. Im Stadttheater sind ab Montag keine Aufführungen möglich. Das Stadtmuseum bleibt geschlossen. Hier ist zurzeit Umbaupause. Die geplante Ausstellungseröffnung findet nicht statt.

Jugendfreizeiteinrichtungen
Das Alte E-Werk und das Freizeithaus Neubeckum bleiben geöffnet. Gruppenangebote sind jedoch auf maximal 10 Jugendliche beschränkt. Selbstverständlich achten die Verantwortlichen in den Häusern auf die Einhaltung der Coronaregeln. Der geplante „Herbstzauber“ wurde bereits abgesagt.

Spielplätze
Während der Indoorspielplatz leider schließen muss, bleiben die Kinderspielplätze im Freien geöffnet. Hier gilt allerdings nun auch für Kinder ab Schuleintritt eine Maskenpflicht.

Büchereien und VHS
Die beiden Büchereien bleiben unter den bisherigen Coronabedingungen geöffnet. Die Volkshochschule Beckum-Wadersloh kann derzeit nur die schulähnlichen Angebote durchführen. Die normalen Kurse fallen im November leider aus.

Soestwarte
Die Soestwarte wird geschlossen.

Allgemeine Verhaltenspflichten und Regelungen
Von wesentlicher Bedeutung ist es, dass Kontakte in der Öffentlichkeit deutlich reduziert werden. Hier gilt: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und  eines weiteren Hausstandes gestattet.

Dies gilt beispielsweise für den Schulweg oder Arbeitskolleginnen und -kollegen, die gemeinsam ihre Mittagspause verbringen.

Mund-Nasen-Schutz
Eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske ist nur noch durch ein ärztliches Zeugnis möglich. Wer zum Tragen der Maske verpflichtet ist, ist bei Missachtung von der Nutzung betroffener Einrichtungen und Dienstleistungen auszuschließen.

Weitere Freizeitangebote
Weiterhin werden verschiedene Freizeiteinrichtungen geschlossen. Dazu gehören neben dem Theater und dem Museum auch Konzerte oder Trödelmärkte. Auch Spielhallen und Wettannahmestellen sind ab Montag geschlossen. Planwagenfahrten sind ab Montag generell untersagt.

Geschäfte
Die Anzahl von gleichzeitig in Geschäften anwesenden Kunden darf eine Person pro 10 Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Gastronomie, Abholung von Speisen
Gastronomische Betriebe schließen. Eine Ausnahme bildet die Lieferung oder Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Hierbei gilt erneut: Der Verzehr ist erst ab 50 Metern Entfernung zum abgebenden Betrieb zulässig. Auch auf dem weiterhin geöffneten Wochenmarkt gilt die 50-Meter-Regelung bei dort erworbenen Speisen.

Dienstleistungen
Dienstleistungen wie Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind untersagt.

Medizinisch notwendige Behandlungen bei Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Hörgeräteakustiker, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern bleiben weiterhin zulässig. Dienstleistungen der Friseurinnen und Friseure und der Fußpflege bleiben unter Hygieneauflagen erlaubt.

Veranstaltungen und Versammlungen
Veranstaltungen und Versammlungen sind bis auf wenige Ausnahmen bis 30. November untersagt.

 

Teile diesen Artikel

Meistgelesene Artikel

Lokales

Fehlkalkulationen im Haushaltsplan

weiterlesen...
Lokales

Jahrmarkt der FILOUmenalen historischen Superlative

weiterlesen...
Lokales

800 Jahre Beckum und 41. Westfälischer Hansetag

weiterlesen...

Neueste Artikel

Weitere Artikel derselben Kategorie

Meldung der Stadt Beckum

Verschiebungen bei der Abfuhr im Mai

weiterlesen...
Meldung der Stadt Beckum

Schüler und Schülerinnen erleben städtische Berufe hautnah!

weiterlesen...