14. Februar 2021 / Meldung der Stadt Beckum

NRW verlängert Corona-Regeln

Zunächst bis zum 21. Februar

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung), die bis zu diesem Sonntag (14. Februar) befristet waren, zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar verlängert, um nächste Woche die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch in Landesrecht umzusetzen.

Anlässlich der Verlängerung wurden aus Rechtsgründen 2 notwendige Anpassungen vorgenommen:

Vor Geschäften gilt die Maskenpflicht ab sofort in einer Entfernung von 10 Metern vom Eingang. Damit wird der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, Sorge getragen.

Außerdem haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt grundsätzlich eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen. Hier wurde die Coronabetreuungsverordnung im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst.

Die Stadt Beckum rechnet frühestens zum Ende der Woche mit ergänzenden Regelungen, zum Beispiel zur Wiedereröffnung der Friseurbetriebe.

Die Leitungen der Beckumer Schulen prüfen, wie sie die bereits zuvor bekanntgegebenen Vorgaben der Landesregierung zur schrittweisen Öffnung der Schulen ab dem 22. Februar umsetzen können. Informationen hierzu werden zeitnah veröffentlicht. Die Eltern werden gebeten, sich insbesondere auf den Internetseiten der einzelnen Schulen zu informieren.

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