20. März 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Bauvorhaben „Auf dem Jakob“: Beantwortung des Schreibens der Anlieger

Von der Stadtverwaltung

Es folgt das Antwortschreiben der Stadtverwaltung zur Kritik an der geplanten Bebauung auf dem Jakob:

"Sehr geehrter Herr Dudda,

für Ihr Schreiben vom 16.03.2021, in dem Sie gegenüber der aktuellen Planung zur Entwicklung des städtischen Grundstücks der ehemaligen Overbergschule Stellung beziehen, danke ich Ihnen.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 03.03.2021 wurde über die Zielsetzung der Stadt Beckum zur Nachfolgenutzung der absehbar nicht mehr benötigten Gemeinbedarfsfläche (Schule) informiert. Die Planung sieht in diesem Bereich vor, den Wohnstandort zu stärken, indem neuer Wohnraum sowie eine Kindertagesstätte geschaffen werden sollen. 

Vom Ausschuss für Stadtentwicklung wurde der Beschluss gefasst, eine Sechs-Gruppen-Kita sowie Wohnraum für rund 40 Wohneinheiten zu schaffen.

Ich möchte Sie auch noch einmal drauf hinweisen, dass es bei der Projektvorstellung zunächst darum ging, das Verfahren vorzustellen und das Investorenauswahlverfahren zu starten. Es handelt sich dabei lediglich um Rahmenbedingungen, die bei der Ausarbeitung eines städtebaulichen und architektonischen Konzeptes zu berücksichtigen sind. 

Mit der nachfolgenden Ausführung möchte ich Ihnen die Dimensionierung dieses Vorhabens aus städtebaulicher Sicht erläutern.

Die in Rede stehende Fläche hat eine Gesamtgröße von 8.338 Quadratmetern. Unter der Annahme, dass für die Errichtung der Kindertagesstätte rund 2.700 Quadratmeter Fläche be- - 2 - nötigt werden, verbleiben 5.638 Quadratmeter Wohnbaufläche.

Die potenziell verträgliche bauliche Ausnutzung des Grundstücks lässt sich nach möglichst objektiven Kriterien herleiten, indem die in den meisten Beckumer Baugebieten übliche Grundflächenzahl von 0,4 gemäß § 17 Baunutzungsverordnung (Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung) bei der Betrachtung zugrunde gelegt wird. Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche planungsrechtlich zulässig sind. Die Multiplikation der vorliegenden Wohnbaufläche mit der Grundflächenzahl von 0,4 ergibt eine Grundfläche von 2.255 Quadratmetern. Bei einer angenommenen zweigeschossigen Bebauung ergibt sich hieraus eine Geschossfläche von 4.510 Quadratmetern. Dies entspricht einem rechnerischen Potenzial von rund 45 Wohneinheiten auf der Fläche. Berücksichtigt man darüber hinaus noch das Wohnraumpotenzial möglicher Nichtvollgeschosse im Dachraum (Dachgeschosse oder Staffelgeschosse) wären dies rund 56 Wohneinheiten.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung gefasste Beschluss, zusätzlich zur geplanten Sechs-Gruppen-Kita rund 40 Wohneinheiten zu schaffen, ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung im Vergleich zum städtebaulichen Potenzial dieser Fläche von bis zu 56 Wohneinheiten als gebietsverträglich zu bewerten. 

Als weiterer Vergleichsmaßstab kann die Anzahl der geplanten Wohneinheiten je Hektar Nettobauland (also abzüglich der für die öffentliche Erschließung erforderlichen Flächen) herangezogen werden. Die geplanten 40 Wohneinheiten dividiert durch die Wohnbauflächengröße von 0,5638 Hektar ergeben rechnerisch rund 71 Wohneinheiten je Hektar. Im zuletzt vom Rat der Stadt Beckum als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Everkeweg“ beträgt die theoretische Dichte in 2 bis 3 geschossiger Bauweise rund 80 Wohneinheiten je Hektar Nettobauland.

Das Gelände der ehemaligen Overbergschule befindet sich in siedlungsstrukturell integrierter Lage weniger als 500 Meter Luftlinie vom Marktplatz entfernt, ist verkehrlich erschlossen und durch die vorhandenen Gebäude und Flächenversiegelungen baulich vorgeprägt. Das politisch beschlossene Leitziel der Stadt Beckum, bis zum Jahr 2035 jährlich Wohnraum für 70 zusätzliche Wohneinheiten zu schaffen, setzt ein aktives Flächenmanagement voraus. Die Abwägungsdirektive des § 1a Absatz 2 Baugesetzbuch (Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) gibt vor, „zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung zu nutzen […]“. Eine umfeldverträgliche städtebauliche Wiedernutzung des Geländes der ehemaligen Overbergschule ist insofern ein wichtiger Baustein im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Ziel des geplanten Investorenauswahlverfahrens ist es hierbei, eine städtebauliche Qualität zu entwickeln, die für Ihr Wohngebiet einen Mehrwert darstellt, etwa durch das Angebot der Kindertagestätte oder den entstehenden barrierefreien Wohnraum.

In Ihrem Schreiben werfen Sie mehrere Fragen auf, die sich auf verkehrsplanerische Themen beziehen. Hierzu verweise ich gerne auf die Ausführungen in der Vorlage 2021/0072. In der Vorlage wurde nicht bestätigt, dass sich die Situation aller Voraussicht nach wesentlich verschlechtern wird. Vielmehr wurden zur Abwägung der verkehrlichen Situation ausführliche Informationen vorgelegt und erläutert. 

Generell ist die Sonnenstraße wie auch die Straße Auf dem Jakob als Wohnstraße zu charakterisieren. Gemäß der „Richtlinie für den Ausbau von Stadtstraßen (RASt 06)“ beträgt ein der Funktion der Wohnstraße angemessenes Verkehrsaufkommen bis zu 400 Kfz/h. Entsprechend der Verkehrserhebungen liegt das heutige Belastungsniveau mit rund 40 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde deutlich unter diesem Wert. Generell lassen die Zahlen zwar deutlich die Existenz der Schule als typische Verkehrsquelle mit konzentrierten Anfahrtszeiten erkennen, ohne jedoch in der Gesamtheit außergewöhnlich hohe Verkehrsbelastungen herbeizuführen. Mit Blick auf die Entwicklung der AstridLindgren-Schule (heute 110 Schülerinnen und Schüler, perspektivisch rund 160), der Ansiedlung der Sechs-Gruppen-Kita (110 Kinder) sowie der geplanten Wohnbebauung (rund 40 Wohneinheiten mit circa 125 Bewohnerinnen und Bewohnern) wird nicht verkannt, dass zusätzlichen Kfz-Fahrten erzeugt werden. Insgesamt wird auf Grundlage der gutachterlichen Berechnungen mit circa 464 zusätzlichen Kfz-Fahrten/Tag sowie mit insgesamt circa 201 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde gerechnet werden. Den Großteil davon machen die Hol- und Bringverkehre der Kinder beziehungsweise ihrer Eltern aus. Diese Fahrten führen temporär natürlich zu bemerkbaren Verkehrserhöhungen für die Anliegerinnen und Anlieger. Anhand dieser Zahlen ist eine Erhöhung, die über ein der Straßenfunktion entsprechendes, zumutbares Maß hinausgeht, nicht erkennbar. 

Um die Belastungen dennoch möglichst gering zu halten, sind bauliche Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Dazu werden in der Vorlage unter anderem die Herstellung von Kurzzeitstellplätzen in entsprechender Anzahl für die Hol- und Bringverkehre der Eltern und der Bau einer Wendeanlage empfohlen. Bei der Darstellung handelt es sich um eine skizzenhafte Darstellung. Eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt selbstverständlich in der Ausarbeitung der Konzepte. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass auch bei den dargestellten Kurzhaltebuchten eine Abwicklung möglich sein sollte. Laut Berechnung der Vorlage bringen circa 63 PKW die Kinder in einer Zeit von rund 90 Minuten zur Kita. Bei den skizzenhaft dargestellten rund 12 Stellplätzen müssten sich 5,25 PKW einen Stellplatz innerhalb von 90 Minuten teilen. Die Eltern hätten sogar jeweils – unter der Annahme einer gestaffelten Ankunfts- und Abholzeit – mehr als 10 Minuten Zeit für die Verabschiedung ihrer Kinder und/oder Gespräche mit den Erzieherinnen und Erziehern.

Insgesamt sehe ich die Gefahr, dass die Kita aufgrund eines selbsterzeugten Verkehrsaufkommens unattraktiv für Eltern erscheint, als gering an. Aufgrund der integrierten Lage im Stadtgefüge bietet der Standort ein hohes Potenzial für die nahmobile Erschließung. In einer maximalen Distanz von 2,5 Kilometern ist der Standort aus dem gesamten Stadtteil mit dem Fahrrad zu erreichen. In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen auch gerne mit, dass der Fußweg entlang des renaturierten Kollenbachs, welcher Bestandteil des WerseRadwegs ist, selbstverständlich erhalten bleibt und in einem Gesamtkonzept integriert werden soll. Ebendiese Anbindung für den Fuß- und Radverkehr bietet eine hohe Qualität für die neue Kita und Wohnbebauung. 

Auf die von Ihnen in Frage gestellte Zahl der angenommenen PKW-Fahrten der neu geplanten Wohneinheiten möchte ich nachfolgend noch eingehen. Die bisher angenommene Zahl im Umfang von 19 PKW in der Spitzenzeit ist nicht auf der Annahme eines reduzierten Verkehrsflusses in Pandemiezeiten gestützt. Auch bei einer Validierung in Form eines aussagekräftigen Verkehrsgutachtens außerhalb von Pandemiezeiten sind die Zahlen belastbar und nicht zu gering eingeschätzt. Im Vergleich verweise ich Sie auf - 4 - die Verkehrsgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Everkeweg“ mit 40 Wohneinheiten (zu erwartende PKW in der Spitzenstunde: 18 PKW) sowie zum Bebauungsplan Nr. 37 "Südring", 3. Änderung (nördlicher Teilbereich) mit 45 Wohneinheiten (zu erwartende PKW in der Spitzenstunde: 19 PKW).

Ein Teil der von Ihnen angesprochenen verkehrsrechtlichen Fragen stehen weiter allenfalls mittelbar im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben und beziehen sich zum einen auf von Ihnen festgestellte Verstöße gegen Verkehrsregeln (zum Beispiel das Parken im Wendehammer und in privaten Einfahrten, die Missachtung von Halteverboten oder das Nutzen der Straße als Fußweg) und zum anderen auf das Fehlen privater Stellplätze im Wohnquartier. Dasselbe gilt für den Standort und den dadurch ausgelösten Verkehr der Sekundarschule. 

Mit Ihren Hinweisen und Fragen, die zum Teil heute leider noch nicht beantwortet werden können, werden sich die Verwaltung sowie die im Verfahren ausgewählten Planerinnen und Planer auseinandersetzen. Ziel des Investorenauswahlverfahrens ist selbstverständlich die bestmögliche Planung zur Regelung der verkehrlichen Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner der Straßen Auf dem Jakob, Sonnenstraße und Windmühlenstraße zu erhalten."

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