16. März 2021 / Lokales

Anwohner empfinden geplante Wohnbebauung auf dem Jakob deplatziert und unverhältnismäßig

Anwohner wünschen sich einen Dialog

Es folgt eine verkürzte Mitteilung von den Anliegern der Straßen Auf dem Jakob, Sonnenstraße, Windmühlenstraße, wo in Zukunft zusätzlich zum Neubau einer Kita der Bau eines Hauses mit ungefähr 40 Wohneinheiten stattfinden soll:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen,

wir, die Anlieger der Straßen „Auf dem Jakob, Sonnenstraße, Windmühlenstraße" haben mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass die Stadt auf dem Gelände der ehemaligen Overbergschule neben einer Kindertagesstätte nunmehr auch noch die Errichtung von 40 Wohneinheiten plant. Derzeit besteht das Wohnviertel „Auf dem Jakob/Sonnenstraße" aus 87 Wohneinheiten. Durch die geplante Wohnbebauung würde sich deren Anzahl schlagartig um nahezu die Hälfte der bereits bestehenden Einheiten erhöhen. Diese aus unserer Sicht exponentiell stattfindende Verdichtung der Wohnbebauung hat zwangsläufig gravierende Auswirkungen sowohl auf die Wohnsituation der Anlieger als auch die Verkehrssituation und Infrastruktur, wozu wir wie folgt ausführen möchten:

Im bzw. angrenzend an das bezeichnete Wohnviertel sind bislang drei Schulen ansässig:

  1. Grundschule Paul-Gerhardt-Schule
  2. Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (vormals Overbergschule)
  3. Sekundarschule Beckum

In der Astrid-Lindgren-Schule findet im Schuljahr 2020/2021 ein Schulbetrieb mit sieben Klassen statt; in der Paul-Gerhardt-Schule wurde bis zum Standortwechsel an die Kettlerstraße ein Schulbetrieb mit insgesamt acht Klassen mit über 200 Schülerinnen und Schülern geführt. Daneben wird das Wohngebiet als Schulweg - zu Fuß, mit dem Fahrrad und per Elterntaxis - für eine große Anzahl Schülerinnen und Schüler der an der Windmühlenstraße ansässigen Sekundarschule genutzt. Die sich aus diesem laufenden Schulbetrieb ergebenden Komplikationen stellten sich bereits in den letzten Jahren als Herausforderung dar.

Der Kreuzungsbereich Windmühlenstraße / Auf dem Jakob wird unter konsequenter Missachtung von Halteverboten als Wartebereichszone durch auf dem Bürgersteig abgestellte PKWS genutzt. Hierbei werden Fahrzeuge dann auch in den Einfahrten der Anlieger abgestellt. Eine ausreichende Anzahl an Beschwerden aus der Vergangenheit sollte Ihnen vorliegen.

Auch der Beckumer Polizei sind genügend Vorfälle bekannt. Auf direkte Ansprache vor Ort wurde durch Bedienstete der Polizei bereits dargestellt, dass man angesichts dieser Situation zwischenzeitlich „kapituliert" habe, da insbesondere auch die personellen Kapazitäten für regelmäßige Kontrollen nicht vorhanden sei. Bedingt durch zugestellte Bürgersteige wird durch die Schülerinnen/Schüler sodann die Straße in Gruppen als Gehweg genutzt, die Autos stauen sich dahinter und der Gegenverkehr (mit Taxen, Elterntaxis der Grundschule und Förderschule...) tritt hinzu. Dazwischen versuchen die Schulbusse, Schülerinnen/Schüler den Schulweg durch waghalsige Aktionen mit dem Fahrrad zu ihrem Regelverkehr nachzukommen und bestreiten. Eine Vielzahl entsprechend gefährlicher Verkehrssituationen wurde im Laufe der letzten Jahre bereits beobachtet.

Zu dieser in Kürze dargestellten bereits prekären Situation soll nunmehr sehenden Auges eine weitere Verschärfung durch eine Nachverdichtung im Bereich der Liegenschaft der Astrid-Lindgren-Schule geschaffen werden. Die nachvollziehbare Befürchtung der Anlieger ist, dass die Infrastruktur dafür ursprünglich weder ausgelegt war noch auf adäquate Weise zu errichten sein wird. Die künftige geplante Nutzung soll sich wie folgt darstellen:

  1.  Förderschule Astrid-Lindgren-Schule mit ~160 Schülern( vormals Paul-Gerhardt-Schule) 
  2. Kita mit 110 Betreuungsplätzen 
  3. Wohnbebauung mit 40 Wohneinheiten 
  4. Sekundarschule Beckum

Durch die aktuellen Bebauungspläne wird sich diese Situation aller Voraussicht nach wesentlich verschlechtern. Dies wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 3. März 2021 und im offengelegten Gutachten bestätigt. Die Situation wird sich absehbar zuspitzen.

Zusätzlich zu diesem bereits vorhandenen Verkehrsknotenpunkt in verhältnismäßig schmalen Wohngebietsstraßen ist nunmehr die zusätzliche Schaffung einer überdimensional geplanten Wohnbebauung angedacht. Die Bewohner der neuen Wohnanlage werden ebenfalls - größtenteils unter Nutzung von PKWS - zur Arbeitsstelle oder sonstigen Terminen aufbrechen. Viele dieser Fahrten fallen erfahrungsgemäß ebenfalls in das oben genannte Zeitfenster „Beginn Schul- und Kitabetrieb".

Die bisher angenommene Zahl im Umfang von 19 PKWS in der Spitzenzeit ist nach unserer Einschätzung unter Zugrundelegung langjähriger Erfahrungen der Anlieger als zu gering eingeschätzt und bedarf dringend einer Validierung in Form eines aussagekräftigen Verkehrsgutachtens außerhalb des reduzierten Verkehrsflusses in Pandemiezeiten und unter Einbeziehung des sich ebenfalls durch den Schulbetrieb der Sekundarschule ergebenden Verkehrsaufkommens. Das Risiko schwerer Unfälle durch ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen sollte bei einer Entscheidung für die beabsichtigte Bebauung bewusst sein und Eingang in die Optimierung des Verkehrskonzeptes finden.

Einflüsse aus dem noch andauernden Pandemiegeschehen, sich hieraus ergebender Kurzarbeit- und Homeoffice-Situationen, müssen dabei ebenso wie die noch im Ausbau befindliche Sekundarschule berücksichtigt werden. Dies ist im aktuellen Gutachten nicht der Fall. Die Einführung einer Einbahnstraßenregelung würde in jedem Fall zu einer weiteren Verschärfung der bereits bestehenden Problematik führen, da sich hieraus ein immenser Rückstau von PKWS ergeben würde. In diesem Staugeschehen würden Kinder mitten auf der Straße durch Eltern abgesetzt werden. Entsprechende Situationen sind bereits jetzt - im Übrigen an sämtlichen Schulen des Stadtgebiets - zu beobachten. Vor dem Hintergrund der eingangs dargestellten bereits mehr als kritischen aktuellen Verkehrssituation wird gleichzeitig die Einbindung der Polizei zur Begutachtung angeregt. Auch die Einbindung der Feuerwehr erscheint angemessen. Rettungseinsätze in den Spitzenzeiten des Verkehrsaufkommens scheinen schlichtweg nicht durchführbar.

Zusätzlich zu den bereits geäußerten Bedenken ergeben sich für die Anlieger weitere Anmerkungen/ Fragen, um deren Erläuterung gebeten wird: Die geplanten 40 Wohneinheiten sind an das bestehende Kanalnetz anzuschließen.

Ist das alte Kanalnetz dafür ausgelegt?
Was bedeutet dies für die bestehenden Straßen und Gehwege?
Können bereits Aussagen zu Kostentragungspflichten getroffen werden?
Der Wendehammer der Sonnenstraße wird bislang als Parkplatz von durchschnittlich 5 Fahrzeugen genutzt. Sind diese notwendigen Parkflächen im bisherigen Konzept berücksichtigt?

Für den neuen Standort der Astrid-Lindgren-Schule werden ebenfalls Park- und Halteplätze für Lehrpersonal und Taxenbetrieb benötigt. Aktuell sind dort lediglich 7 Stellplätze vorhanden, welche auch von Anwohnern als Parkplatz genutzt werden. Wie schon im Gutachten angemerkt muss das Augenmerk auch hier auf der Ruhenden Verkehr gelegt werden und zwar idealerweise schon heute und nicht erst, wenn sich die Verkehrssituation zuspitzt.

Verbleibt der bestehende Fußweg entlang des Kollenbachs zur Anbindung an die Stadt oder muss dieser dem Bauvorhaben ebenfalls weichen?
Sieht das aktuelle Konzept Parkverbotszonen vor? Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Anlieger weiterhin ausreichende Parkflächen vorzusehen sind.

Zusammenfassend ist seitens der Anlieger festzustellen, dass eine Bebauung im geplanten Umfang mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl weiterer Wohneinheiten zu einer nicht mehr verantwortbaren Infrastrukturproblematik führen wird, welche im Nachhinein nicht mehr korrigierbar ist.

Wir bitten daher höflich, zeitnah in einen Dialog mit uns als Anlieger zu treten, um die vorgebrachten Argumente zu diskutieren. Wir verkennen hierbei nicht die Notwendigkeit einer ausreichenden Anzahl von Kita-Plätzen im Stadtgebiet Beckum, bezweifeln jedoch die Notwendigkeit einer parallel am selben Standort durchgeführten hohen Nachverdichtung an Wohnraum, welche in ihrem Gesamtausmaß eher im großstädtischen Umfeld aufgrund akuter Wohnraumnot anzusiedeln sein dürfte. An dieser Stelle dürfte sie als völlig deplatziert, zumindest jedoch als unverhältnismäßig anzusehen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Dudda
(in Vertretung der Anlieger)"

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