2. März 2021 / Allgemeines

Gesundheitsamt: Schnellere Impfung nur mit ärztlichem Attest

Meldung des Kreises Warendorf

Es folgt eine Meldung des Kreises Warendorf:

Der Kreis Warendorf bietet nun auch schwerstkranken Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer besonders schweren Erkrankung ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion haben, die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen, um schneller geimpft zu werden.

Das Kreisgesundheitsamt hat bereits eine Vielzahl von Anfragen dazu erhalten. Dr. Anna Arizzi Rusche, Leiterin des Gesundheitsamtes, weist darauf hin, dass die betroffenen Personen unbedingt ärztliche Unterlagen beigefügen müssen. „Anderenfalls können wir nicht prüfen, ob eine schnellere Impfung erforderlich ist.“ Zur Prüfung der medizinischen Indikation sei ein aussagekräftiges ärztliches Attest mit Diagnose unentbehrlich. Im Attest muss die besondere Dringlichkeit der Impfung bescheinigt und begründet werden.

Zudem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass das Postfach Prioanfragen@kreis-warendorf.de nur von diesem Personenkreis genutzt werden sollte. Darüber hinaus wird in Kürze ein Online-Formular des Kreises zur Verfügung stehen, über das alle Impfwilligen Informationen erhalten und zum gegebenen Zeitpunkt einen Termin buchen können.

Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montagnachmittag mitteilte, erhalten nun auch weitere Personengruppen nach und nach die Möglichkeit, sich gegen Corona impfen zu lassen. So erhalten Lehrer, Erzieher, Polizisten in Hundertschaften sowie Personal, Bewohner und Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen voraussichtlich ab dem 8. März 2021 ein Impfangebot. Weitere Einzelheiten dazu folgen in Kürze. 

Quelle

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