22. März 2020 / Allgemeines

Dringlichkeitsentscheidung: Bade- und Aufenthaltsverbot „Blaue Lagune“

Ab Sommer 2020

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Beckums Bürgermeister, Dr. Karl-Uwe Strothmann und der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben, Rainer Ottenlips, haben die Dringlichkeitsentscheidung für ein Bade- und Aufenthaltsverbot im Bereich der „Blauen Lagune“ für den Zeitraum von April bis Oktober unterzeichnet.

In dem Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte umzusetzen. Hier heißt es: „Die Erfahrung des vergangenen Sommers hat erheblichen Handlungsbedarf zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Natur im Seengebiet offenbart. Es drohen gleichermaßen erhebliche Nachteile, auch in diesem Sommer, wenn nicht mit der vorliegenden Entscheidung gegengesteuert wird“.

Voraussetzung für die Umsetzung ist die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung durch die Bezirksregierung Münster. Anschließend könnte eine Beschilderung erfolgen, die das Baden und den Aufenthalt im Uferbereich der „Blauen Lagune“ in der Zeit vom 1.4. bis 31.10. jeden Jahres verbietet. Das Verlassen der Wege würde zu einer ordnungsrechtlichen Strafe führen, die seitens der Bezirksregierung geahndet würde.

Besucherinnen und Besucher könnten jedoch weiterhin auf den Wegen spazieren gehen und auch die Zementroute und den Werse-Radweg, die durch das Areal führen, nutzen.

Zum Verständnis:
Die sogenannte Dringlichkeitsentscheidung ist im Nachhinein von dem zuständigen Gremium zu genehmigen. Da diese Entscheidung aber im Vorfeld mit den Fraktionen abgestimmt wurde, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts daran ändern.

Von Elisabeth Eickmeier

 

 

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