10. Mai 2024 / Politik

Neue Schritte zur Lärmminderung in Beckum

Pflichtaufgabe der Kommunen

Die neuen Lärmminderungsmaßnahmen wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung am Mittwoch vorgestellt.

Die vorgestellten Zwischenergebnisse und die vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen wurden von den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden über die Ergebnisse zu informieren und zu beteiligen.

Die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen beruht auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die im Jahr 2005 durch Novellierung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Die wesentlichen Aufgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Umgebungslärm durch Lärmaktionspläne. Eine Verminderung des Lärms kann beispielsweise durch die Reduzierung der Geschwindigkeit, aber auch durch einen anderen Fahrbahnbelag erreicht werden.

In Nordrhein-Westfalen wurde die Aufstellung der Lärmaktionspläne grundsätzlich als Pflichtaufgabe an die Kommunen weitergegeben. Die Zuständigkeit für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für Schienenwege wurde auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen.

Die Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Für die Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans hat die Stadt Beckum einen externen Auftrag an das Ingenieurbüro RP Schalltechnik aus Osnabrück vergeben, das die Ergebnisse im Ausschuss vorstellte.

Text und Foto: Elisabeth Eickmeier

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