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Zu den Aufgaben des Kreises Warendorf und den Kommunen gehört auch die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
Insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist es wichtig, dass ausreichende Sichtfelder, sogenannte Sichtdreiecke vorhanden sind. Damit soll ein sicheres Ein- und Ausfahren aus Grundstücken und Straßen gewährleistet werden.
Da es in der Praxis Fälle gibt, bei denen die Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt ist, soll zwischen dem Kreis Warendorf und den Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen werden, mittels derer eine klare Pflicht- und Aufgabenverteilung für die Verkehrssicherungspflichten an Sichtdreiecken erreicht wird. Die Vereinbarung soll bis zum 31.12.2021 gelten.
Die Vereinbarung wird in allen kreisangehörigen Kommunen den Räten zur Entscheidung vorgelegt werden. Dem Kreistag obliegt dann die Beratung und Entscheidung über das Thema.
Von: Elisabeth Eickmeier