25. März 2020 / Allgemeines

Pflicht- und Aufgabenverteilung für die Verkehrssicherungspflichten

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Anzeige

Zu den Aufgaben des Kreises Warendorf und den Kommunen gehört auch die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.

Insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist es wichtig, dass ausreichende Sichtfelder, sogenannte Sichtdreiecke vorhanden sind. Damit soll ein sicheres Ein- und Ausfahren aus Grundstücken und Straßen gewährleistet werden.

Da es in der Praxis Fälle gibt, bei denen die Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt ist, soll zwischen dem Kreis Warendorf und den Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen werden, mittels derer eine klare Pflicht- und Aufgabenverteilung für die Verkehrssicherungspflichten an Sichtdreiecken erreicht wird. Die Vereinbarung soll bis zum 31.12.2021 gelten.

Die Vereinbarung wird in allen kreisangehörigen Kommunen den Räten zur Entscheidung vorgelegt werden. Dem Kreistag obliegt dann die Beratung und Entscheidung über das Thema.

 

Von: Elisabeth Eickmeier

Teile diesen Artikel

Meistgelesene Artikel

Lokales

Facebookgruppe "Beckumer helfen Beckumern" diskutiert

weiterlesen...
Lokales

Jahrmarkt der FILOUmenalen historischen Superlative

weiterlesen...

Neueste Artikel

Aus aller Welt

Nach fünftägiger Reise hat «Chang'e 6» eine Umlaufbahn um den Erdtrabanten erreicht. Nun steht die schwierige Landung auf der erdabgewandten Seite des Mondes an.

weiterlesen...
Meldung der Stadt Beckum

Asphaltarbeiten ab dem 13. Mai

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Allgemeines

Im Gespräch konnten viele Projektideen entwickelt werden

weiterlesen...
Allgemeines

Kreisweites Stadtradeln und Schulradeln im Kreis Warendorf

weiterlesen...