Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Gerhard-Gertheinrich-Straße mit dem Grundstück Gemarkung Beckum Flur 6, Flurstück 1646 wird von der Einmündung Sternstraße bis einschließlich dem Wendehammer dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt und soll somit förmlich gewidmet werden.
Dies wurde vom Ausschuss Bauen, Umwelt, Klimaschutz, Energie und Vergaben am 17. November 2021 einstimmig entschieden.