25. Juni 2021 / Politik

Wettbewerbsverfahren zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes und Landschaftsraums

Südlich der zukünftigen Steinbruchallee im Beckumer Norden

Ein einstimmiges Votum fällte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner gestrigen Sitzung zum Thema Wohnbaulandentwicklung Nord und folgte somit dem Verwaltungsvorschlag.

Die Verwaltung wurde beauftragt, ein städtebaulich-landschaftsplanerisches Wettbewerbsverfahren vorzubereiten, ein externes Wettbewerbsmanagement zu beauftragen, eine Wettbewerbsauslobung zu verfassen und diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Freigabe des Verfahrens vorzulegen.

In seiner Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Beckum einen Bedarf zur Schaffung von jährlich 70 Wohneinheiten bis ins Jahr 2035 als politisches Leitziel beschlossen. 

Gemäß der Wohnbedarfsanalyse für die Stadt Beckum ist hierzu die Fläche zwischen der Neubeckumer Straße, Zementstraße und Oelder Straße („Wohnbaulandentwicklung Nord)“ für eine kurzfristige Entwicklung vorgesehen. 

Die konzeptionelle Grundlage des geplanten Baugebietes soll im Rahmen eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs erarbeitet werden. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, einen qualitätsvollen städtebaulich-landschaftsplanerischen Entwurf zur Planung eines neuen Wohngebietes sowie des daran angrenzenden Freiraums zu entwickeln, der im daran anschließenden Bauleitplanverfahren planungsrechtlich umgesetzt werden soll.

Die gesamte für Wohnbebauung vorgesehene Fläche beträgt 9,2 Hektar. Bei einem anzustrebenden Dichtewert von 35 Wohneinheiten je Hektar Nettowohnbauland weist das Plangebiet ein Potenzial von insgesamt circa 225 Wohneinheiten auf, die hier entstehen könnten. 

In dem neuen Wohngebiet soll ein vielfältiges Angebot an Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Mögliche Orientierungswerte bei der Zusammensetzung der Wohnformen sind circa 80 Prozent der Bauflächen für Einfamilienhäuser sowie rund 20 Prozent der Bauflächen für Mehrfamilienhäuser.

Zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes soll die Wettbewerbsauslobung konzeptionelle Vorgaben enthalten. Für den motorisierten Verkehr sind Anbindungen über die Oelder Straße zwischen den Hausnummern 83 und 87 sowie die Straße Elsterkamp/ Oelder Straße vorgesehen. Die Möglichkeit einer 3. Anbindung wird derzeit noch geprüft.

Aufgrund der Größe und Bedeutung der geplanten Baugebietsentwicklung sowie des besonderen städtebaulichen und freiraumplanerischen Potenzials des Rekultivierungsprojektes „Steinbruchallee“ für die Attraktivierung des Beckumer Nordens schlägt die Verwaltung mit der Durchführung eines Wettbewerbs ein Qualifizierungsverfahren vor, das eine größtmögliche Lösungsvielfalt sowie gestalterische, funktionale, ökologische, ökonomische und soziale Qualität der gebauten Umwelt verspricht. Die Anzahl der Teilnehmergemeinschaften soll voraussichtlich auf 15 begrenzt werden. Gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe soll ein Preisgericht einberufen werden, in das neben externen Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichtern auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung eingebunden werden sollen.

Die Verwaltung beabsichtigt, auf der Grundlage des zur Umsetzung empfohlenen Entwurfs ab dem Jahr 2022 die Bauleitplanung sowie parallel das Umlegungsverfahren einzuleiten. 

Von Elisabeth Eickmeier

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