23. Februar 2022 / Politik

Totholz und Geäst im Bereich der Landwehr soll teilweise entfernt werden

Ratssitzung

Ein Petent reichte bei der Stadt Beckum eine Anregung zum Bereich der Landwehr ein. Über diese wurde in der gestrigen Sitzung des Rates der Stadt Beckum abgestimmt. Und zwar kritisierte der Petent das seines Erachtens nach ungeordnete, verwahrloste und fast chaotische Gebiet rund um den geschützten Landschaftsbereich der Landwehr. Das Bodendenkmal solle erhalten, geschützt und gepflegt werden. Als Anregung teilte er mit, dass das Totholz sowie weiteres Geäst aus der unmittelbaren Nähe der Wälle zu entfernen sei.

In der Sitzungsvorlage zur heutigen Ratssitzung äußerte sich die Verwaltung wie folgt:

„Bei der Landwehr handelt es sich um ein Bodendenkmal, das erhalten, geschützt und gepflegt werden muss. Die Landwehr ist eine historische Wallanlage, die der Stadt vorgelagert war. Diese Wallanlagen zogen sich um das gesamte Stadtgebiet und sind heute noch mehr oder weniger erkennbar erhalten. Sie dienten dem Schutz von Stadtfeldmark, Höfen und Bauerschaften des Kirchspiels Beckum, aber auch der Stadt selbst. Üblicherweise waren diese Wallanlagen mit dichten Hecken bepflanzt. Unterbrochen waren sie durch Wege, die jedoch mit Schlagbäumen verschlossen werden konnten.“

Die Verwaltung macht deutlich, dass ein gewisses Maß an Totholz den natürlichen Charakter des Denkmals unterstreicht. Außerdem wird es an manchen Stellen als „Sperre“ genutzt, um zu verhindern, dass Mountainbikerinnen und Mountainbiker diese Strecke als Parcours nutzen. Es sei nicht geplant dies gänzlich zu entfernen. Rund- und Zopfholz hingegen soll nicht dort gelagert werden und sofern möglich, abseits des Bodendenkmals gelagert beziehungsweise abtransportiert werden. Diese Maßnahmen sind bereits geplant. Bäume, welche mit der Rußrindenkrankheit befallenen sind, werden, sofern möglich in den Randbereichen, belassen.

Es ist geplant, in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen zur besseren Ablesbarkeit des Bodendenkmals über die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht hinaus Gehölze entnommen werden sollen.

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