Im Amtsblatt der Stadt Beckum, das heute erschienen ist, wird die Richtlinie der Stadt Beckum zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie) bekannt gegeben. Grundlage für diese Richtlinie ist ein Beschluss des Rates der Stadt Beckum vom 19. Mai 2020.
In der Veröffentlichung wird erklärt, dass der Sport ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens mit hoher sozial- und gesundheitspolitischer Bedeutung ist und die Stadt Beckum das Ziel hat, insbesondere den Schul- und Vereinssport sowie den Jugendsport zu beleben und zu fördern.
Die Stadt Beckum fördert den Sport im Stadtgebiet insbesondere durch den Bau, die Unterhaltung und die Bereitstellung von Sportanlagen zu Übungs- und Wettkampfzwecken sowie durch die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel.
In der Sportförderrichtlinie sind Informationen festgehalten zur Bereitstellung von Sportanlagen, Zuschüssen, der Förderung der Jugendarbeit, den Betriebs- und Unterhaltungskosten, denn für selbst unterhaltene Sportanlagen gibt es je nach Art auch Jahreszuschüsse. Außerdem sind hier die Beschaffung von Sportgeräten und die Sportanlagenanmietung geregelt.
Zur Förderung des Erwerbs des Deutschen Sportabzeichens wird dem Stadtsportverband Beckum e. V. jährlich ein Pauschalzuschuss gewährt und auch für Vereinsjubiläen von Sportvereinen gibt es festgelegte Zuschüsse. Natürlich wird dir hier auch erklärt, welche Beantragungsverfahren es gibt.
Die neue Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die Sportförderrichtlinie aus dem Jahr 1982. Abrufen kannst du sie als pdf-Datei auf der Internetseite der Stadt Beckum (www.beckum.de/Amtsblatt.pdf) oder in den angehängten Bildern.
Von Elisabeth Eickmeier