19. August 2022 / Politik

Kriterien zur Vergabe von städtischen Grundstücken

Von Elisabeth Eickmeier

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses der Stadt Beckum am Donnerstag, 25. August 2022, um 17:00 Uhr erfährst du mehr zu den Planungen über die Kriterien zur Vergabe von städtischen Grundstücken für die Errichtung von Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern.

Bei der Vermarktung der städtischen Wohngebiete standen in der Vergangenheit regelmäßig ausreichend Wohnbaugrundstücke zur Verfügung, sodass diese bisher nach Reihenfolge der eingehenden Anfragen vergeben werden konnten (Windhund-Verfahren). 

Nach aktueller Lage des Wohnungs- und Immobilienmarktes ist davon auszugehen, dass bei der Ausweisung künftiger Wohnbaugrundstücke deutlich mehr Bewerbungen eingehen, als Grundstücke verfügbar sind. Zeitgleich sind die städtischen Zielsetzungen bei der Vergabe zu berücksichtigen. Das Windhund-Verfahren stellt daher kein geeignetes Mittel mehr dar. 

Durch die Aufstellung von transparenten Vergabekriterien legt die Stadt Beckum ihre ermessenslenkenden Vorschriften dar, die im Verhältnis zwischen Stadt und den Bewerbenden eine Außenwirkung entfalten. Damit kommt es zu einer Selbstbindung der Stadt mit der Folge, dass die betroffenen Grundstücke nur nach Maßgabe der Bauplatzvergabekriterien vergeben werden dürfen.

Die Sitzung findet in der Aula der Antoniusschule Beckum, Antoniusstraße 5-7, statt. Du bist herzlich eingeladen, dich im öffentlichen Teil der Sitzung zu informieren. 

Von Elisabeth Eickmeier. 

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