Am 19. November 2020 haben wir bereits über den Antrag der SPD zu dem „Beckumer Sondergutschein“ zur Förderung des Einzelhandels und der Gastronomie berichtet. Neben den bundesweiten Finanzhilfen solle durch die Einführung eines Sondergutscheines die teilweise entgangenen Umsätze ausgeglichen werden, so die SPD-Fraktion. Außerdem beantragte die Fraktion, dass die Verwaltung verschiedene Umsetzungsmodelle prüfen und ein für Beckum geeignetes Modell entwickeln solle.
Die Verwaltung äußerte sich in den Vorlagen des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses dazu. Die Erarbeitung verschiedener Modelle soll in diesem Jahr nicht mehr möglich sein. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine derartige Bezuschussung erst nach Rechtskraft des Haushaltes 2021 möglich werden kann. Dies passiere jedoch nicht vor Mitte/Ende April 2021.
In der gestrigen Sitzung regte dieser Antrag die Diskussionen an. Alle Fraktionen waren sich einig, dass der stationäre Einzelhandel und die Gastronomie unterstützt werden muss, jedoch fehlte einigen die Konkretisierung, da bisher über keine Summen gesprochen oder ein Konzept mit den Gewerbevereinen entwickelt wurde.
Schließlich beantragte die CDU den Antrag in den Haushaltsgesprächen 2021 miteinzubeziehen und die Rahmenbedingungen zu prüfen. Mit 5 Enthaltungen wurde dieser Antrag beschlossen.