Die Polizei sucht den Verursacher eines Verkehrsunfalls, der sich am Dienstag, 18.4.2017, zwischen 14.45 Uhr und 15.30 Uhr in Beckum, Grevenbrede ereignete. Der flüchtige Unbekannte fuhr gegen einen schwarzen VW Golf, der auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes stand. Hinweise nimmt die Polizei in Beckum, Telefon 02521/911-0 oder per E-Mail: Poststelle.warendorf@polizei.nrw.de entgegen.
Kleiner Schaden - große Wirkung: Eine Unfallflucht sorgt bei den geschädigten Besitzern häufig für großen Ärger. In vielen Fällen bleiben sie bei einer Reparatur auf dem Schaden hängen, der schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet, nach einem Unfall seine Personalien und seine Beteiligung mitzuteilen. Ist ein anderer Geschädigter nicht vor Ort, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, hat der Verursacher seine Personalien zu hinterlassen oder den Unfall zeitnah der Polizei mitzuteilen.
Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer, dem der Führerschein entzogen werden kann.