Wegen der Corona-Pandemie sind Osterfeuer auch in diesem Jahr leider nicht erlaubt. Darauf weist die Stadt Beckum hin.
Doch wohin mit dem aufgeschichteten Material? Für Osterfeuer greift eine Ausnahmeregelung zum Verbrennen von Strauchabschnitt und ähnlichem Schlagabraum, die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Beckum geregelt ist. Hintergrund ist, dass Osterfeuer als öffentliche Veranstaltungen der Brauchtumspflege dienen. Jegliches Verbrennen, das darüber hinausgeht, ist verboten.
Die Möglichkeit, diesen vorhandenen Schlagabraum zu verbrennen, besteht noch bis zum 31. März. Diese Regelung per Allgemeinverfügung wird nicht verlängert.
Am Osterwochenende wird der Fachdienst Recht und Ordnung verstärkt Kontrollen durchführen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.
Osterfeuer müssen erneut ausfallen
Am Osterwochenende wird der Fachdienst Recht und Ordnung verstärkt Kontrollen durchführen.
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