10. Mai 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Kreative Geschäftsideen für Beckumer Innenstadt gesucht

Jetzt den Sprung in die Selbstständigkeit wagen – Das Sofortprogramm

Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:

Leerstände in den Zentren sind ein Problem, natürlich auch in der Beckumer Innenstadt. Auch wenn es je nach Lage der Leerstände augenscheinlich anders wirkt, sind die tatsächlichen Zahlen der Leerstände in Beckum im Vergleich zum April des Vorjahres sogar etwas besser: Gab es im Beckumer Innenstadtbereich im vergangenen Jahr zur selben Zeit 34 Leerstände (12,83 Prozent), sind es aktuell 30 (11,32 Prozent).

Das Innenstadtmanagement der Stadt Beckum setzt sich besonders dafür ein, trotz der extrem schwierigen Zeit die Zahl zu senken und weitere Leerstände wieder mit Leben zu füllen. Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte” des Landes NRW, für das Beckum eine Förderzusage erhalten hat, setzt den Hebel genau da an. 

Der Clou dahinter: Wer jetzt mutig ist und seine neuen Geschäftspläne vorstellt, kann unter Umständen bis zu zwei Jahre lang 80 Prozent der ursprünglichen Kaltmiete sparen. Helga Grothues vom Innenstadtmanagement macht den Kreativen Mut: „Das Programm mindert das finanzielle Risiko deutlich und lässt Spielraum für kreative Ideen, die man sich bisher nicht getraut hat. Das ist jetzt die Gelegenheit, die eigene Geschäftsidee umzusetzen.“

Durch die Corona-Pandemie verändert sich die stationäre Einkaufswelt noch schneller, als sie sich in den vergangenen Jahren bereits aufgrund des Online-Handels verändert hat. Darum ist es für eine Mittelstadt wie Beckum umso wichtiger, nicht nur auf Ketten zu setzen, sondern auf kreative und individuelle Geschäfte, die das besondere Flair ausmachen. Mit dem „Sofortprogramm Innenstadt spricht die Stadt Beckum Kreative, Existenzgründende, Start-ups oder Engagierte an, die mit ihren Plänen die Beckumer Innenstadt beleben wollen. Auch Konzepte, die schon in umliegenden Städten funktionieren, könnten jetzt in Beckum ausprobiert werden.

Wer also immer schon von einem eigenen Geschäft, Atelier oder ähnlichem geträumt hat, sollte diesen Schritt jetzt wagen. Das Programm läuft bis 2023, eine Fördermöglichkeit besteht nur, so lange Mittel vorhanden sind.

Besonders freut sich die Stadt über Bewerbungen aus dem kreativen Einzelhandelsbereich, dem Direktverkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Showrooms des regionalen Handels, Pop-ups, Start-ups sowie Ideen zur kulturellen Nutzung, bürger- oder nachbarschaftlichen Nutzungen oder Bildungsangebote/Workshops. Eine Förderung von gastronomischen Konzepten bedarf einer Einzelfallprüfung, da hier nur besondere, noch nicht vorhandene Konzepte in dafür geeigneten Immobilien gefördert werden. Ebenso sind auch Dienstleistungen und Handwerk mit Verkauf nur mit ausgefallenen, innenstadtbelebenden Konzepten förderfähig.

Jede eingehende Bewerbung wird nach den vorliegenden Kriterien geprüft. Sodann wird gemeinsam überlegt, welche Immobilie für das Konzept am geeignetsten erscheint. Interessierte wenden sich an Helga Grothues, 02521 29-165, grothues@beckum.de.

Wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Projektes ist, dass sich weitere Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit einem Leerstand oder einem drohendem Leerstand aus dem zentralen Innenstadtbereich melden. „Hier sind wir weiterhin auf die Bereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer angewiesen, beispielsweise auf 30 Prozent ihrer ursprünglichen Miete zu verzichten. Dafür haben sie mit der Stadt Beckum einen verlässlichen Vertragspartner“, erklärte Bürgermeister Michael Gerdhenrich. „Aber aufgrund des seit Jahren aufgebauten guten Netzwerkes konnten hier schon viele positive Gespräche geführt werden“, machte er deutlich.

Die ersten Neugründungen stehen schon in den Startlöchern und können – je nach Corona-Bedingungen – hoffentlich bald öffnen. Auch gibt es bereits Gespräche mit weiteren Interessierten, mit denen gemeinsam nach einer passenden Fläche gesucht wird. Das Innenstadtmanagement freut sich auf weiteren frischen Wind für die Innenstadt.

Hintergrund: Förderprogramm
Im Rahmen dieses Förderprogramms des NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung werden insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadt Beckum hat eine Zusage für den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung” in Höhe von etwa 208.000 Euro bekommen. Somit kann die Stadt Beckum leerstehende Ladenlokale bis zu zwei Jahre lang anmieten und vergünstigt weitervermieten. Die Stadt zahlt bis zu 70 Prozent der zuletzt erzielten Miete (bei marktüblichem Mietzins) und erhebt für die Nutzung lediglich 20 Prozent der vorherigen Kaltmiete. Die Nebenkosten bleiben bestehen und müssen durch die Geschäftsbetreiberin/den Geschäftsbetreiber übernommen werden.

Die Kriterien zur Gewährung der Förderung im Einzelnen:

  • In erster Linie sollen durch das Sofortprogramm – angepasst an die Förderkriterien des Programms und den Bedarf der Beckumer Innenstadt – Ideen für den Einzelhandel gefördert werden. Die Projekte sollen sich in den Branchenmix (unter Berücksichtigung der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Beckum) einfügen, beispielsweise Direktverkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Showrooms des regionalen Handels, Pop-ups, Start-ups sowie Ideen zur kulturellen Nutzung, bürger- oder nachbarschaftliche Nutzungen oder auch Bildungsangebote/Workshops.
  • Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und Handwerk mit Verkauf sind nur bei einem besonderen Konzept förderfähig, etwa wenn das Projekt so noch nicht vertreten ist, erheblichen Publikumsverkehr und positive Effekte für die Innenstadt mit sich bringt.
  • Das anzumietende Objekt liegt innerhalb eines festgelegten Konzentrationsbereichs der Beckumer Innenstadt.
  • Es gibt kundenfreundliche Geschäftszeiten an mindestens drei Tagen pro Woche im Rahmen der ortüblichen Öffnungszeiten. Der Umfang der Öffnung muss mindestens 25 Stunden in der Woche betragen.
  • Alle Vorhaben dienen nicht vorrangig der Förderung eines einzelnen Unternehmens, sondern müssen zur Belebung der Innenstadt beitragen und in den Branchenmix passen.
  • Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, Billiganbieter/Ein-Euro-Läden, Friseure, Imbisse (im Rahmen der bereits vorhandenen Angebotspalette) oder ähnliches. Auch eine innerstädtische Standortverlagerung ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob es sich bei der Antragstellung um einen Unternehmenszweig handelt, der schwere oder weniger schwere Einschränkungen durch die Pandemie hatte.

Weitere Infos zum Programm und das Bewerbungsformular gibt es unter: >> www.beckum.de/sofortprogramm-innenstadt

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