26. April 2022 / Meldung der Stadt Beckum

Keine Zugangsbeschränkungen zu städtischen Einrichtungen mehr

Maskenpflicht bleibt

Die 3G-Regel entfällt ab sofort in allen städtischen Einrichtungen. Ein Nachweis über den Impf- oder Genesenen-Status oder einen aktuellen negativen Test ist dann etwa in den beiden Rathäusern, dem Ständehaus, den Stadtteilzentren Altes E-Werk und Freizeithaus Neubeckum, der Stadtbücherei Neubeckum, dem Stadtmuseum, dem Hallenbad, der Volkshochschule und bei städtischen Kulturveranstaltungen nicht mehr erforderlich.  

Die Maskenpflicht bleibt in den genannten Einrichtungen bestehen. Im Hallenbad ist die Maske im Eingangsbereich und den Umkleiden zu tragen. Im Alten E-Werk und im Freizeithaus Neubeckum entfällt jedoch die Maskenpflicht für die Angebote, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind ferner die Sportanlagen im Rahmen der Nutzung durch Vereine und die Öffentlichkeit. 

 

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