Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:
In der letzten Zeit häufen sich die Vorfälle, dass Fremdabfälle in den Friedhofscontainern abgelagert werden. So finden die Mitarbeiter der städtischen Friedhöfe Abfallsäcke, die offensichtlich mit privaten Gartenabfällen oder sogar mit Restmüll bestückt sind. Selbst sperrige Abfälle, wie zum Beispiel ein Bügelbrett, sind auch keine Seltenheit. Dadurch steigen die Entsorgungskosten, welche dann auf die Allgemeinheit der Friedhofsnutzerinnen und -nutzer umgelegt werden müssen.
Die Friedhofsverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, Abfälle jeglicher Art über die Friedhofscontainer zu entsorgen und bittet daher, private Abfälle eigenverantwortlich und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Fremdablagerung auf den öffentlichen Friedhöfen (auch in den Containern) rechtfertigt die Auferlegung eines Bußgeldes.
Auskünfte erteilen Marita Denkert und Silke Flüchter vom Fachdienst Umwelt und Grün unter 02521 29-374 oder -379 oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@beckum.de.