Wie wird der Unterhalt aus Einkommen bzw. Vermögen angerechnet? Sind auch Schwiegerkinder haftbar? Wie wirken sich Schenkungen aus? Und welche weiteren zivilrechtlichen Ansprüche existieren?
Berthold Wittjohann, Sozialamt des Kreises Warendorf, wird am 22.02.2018 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Neubeckum auf diese Fragen sachverständig und ausführlich eingehen.
Anmeldung und Informationen unter www.vhs-beckum-wadersloh.de oder telefonisch unter 02521 29-707.