16. Dezember 2021 / Allgemeines

Unterschiedliche Quarantäneregelung bei Virusvarianten

Meldung des Kreises Warendorf

Es folgt eine Meldung des Kreises Warendorf:

Das Gesundheitsamt erhält regelmäßig Anfragen zu den aktuell geltenden Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen. „Daher möchten wir auf die derzeit geltenden RKI-Richtlinien hinweisen, nach denen wir handeln“, so Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Arizzi Rusche.

Die Vorgehensweise für Kontaktpersonen ist abhängig davon, welche Virusvariante bei dem Infizierten, mit dem sie Kontakt gehabt hatten (Indexfall), nachgewiesen wird. Wenn der Infizierte nicht von der Omikron-Variante betroffen ist, erhalten seine Kontaktpersonen keine Quarantäne, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind. Kontaktpersonen, die noch nicht immunisiert sind, erhalten zehn Tage Quarantäne mit der Möglichkeit, diese durch einen negativen Schnelltest zu verkürzen.

Wenn bei dem Infizierten die Omikron-Variante nachgewiesen wird, ist für seine Kontaktpersonen – auch für vollständig Geimpfte und Genesene - eine 14-tägige Quarantäne erforderlich, die nicht verkürzt werden kann. Um eine mögliche Ansteckung schnell zu erkennen, wird am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt. Zur Beendigung der Quarantäne ist darüber hinaus ein Schnelltest erforderlich.

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