Für die Schüler und Schülerinnen aus NRW beginnt am 12. August das neue Schuljahr. Folgende Regeln hat das Land nun diesbezüglich veröffentlicht:
- es gilt eine Maskenpflicht für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände
- die Maskenpflicht gilt ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht
- Grundschulkinder können an ihren festen Plätzen im Klassenzimmer die Maske abnehmen
- Lehrkräfte tragen ebenfalls eine Maske - außer der Mindestabstand von 1,5m wird eingehalten