Gastronomiebetreiber können etwas aufatmen. Ab Montag dürfen sie ihren Betrieb wieder öffnen. Wörtlich heißt es in der Coronaschutzverordnung, die ab Montag gilt:
„Beim Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen, (Eis-)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen sowie anderen Einrichtungen der Speisegastronomie sind die (...) festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Personen sitzen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.).”
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Oder lies dir die Verordnung in den angehängten Bildern durch.