9. Juni 2018 / Allgemeines

Bürgerentscheid zum Marktplatz am 8. Juli: Abstimmungsbenachrichtigungen unterwegs

Bürgerentscheid zur geplanten Umgestaltung des Marktplatzes

Am Sonntag, den 8. Juli findet der Bürgerentscheid zur geplanten Umgestaltung des Marktplatzes statt. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis spätestens 16. Juni ihre Abstimmungsbenachrichtigung sowie ein Informationsheft zum Bürgerentscheid. Wer bis dahin keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstimmberechtigt zu sein, sollte sich bis zum 22. Juni im Bürgerbüro der Stadt Beckum melden, um zu klären, ob eine Eintragung ins Abstimmungsverzeichnis erfolgt ist.

Wer nicht im Abstimmungslokal abstimmen kann, sollte rechtzeitig die Abstimmung durch Brief beantragen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung befindet sich ein Stimmscheinantrag, der ausgefüllt an die Stadtverwaltung gesendet werden kann. Die Abstimmungsunterlagen können auch ab sofort unter www.beckum.de/wahlen angefordert werden. Eine formlose Beantragung per Mail, Fax oder Brief ist ebenfalls möglich. In allen Fällen werden die Unterlagen für die Abstimmung per Post zugestellt. Die Stimmscheinanträge können erst ab 18. Juni durch das Bürgerbüro bearbeitet werden.

Ab dem Zeitpunkt (18. Juni) können die Abstimmungsberechtigten direkt in den Bürgerbüros Beckum und Neubeckum während der üblichen Öffnungszeiten abstimmen. Hierzu müssen die Abstimmungsbenachrichtigung oder der Personalausweis vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte erteilen die Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum unter der Telefonnummer 02521 29-481.

 

Quelle

 

 

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