27. Juni 2019 / Allgemeines

Baumaßnahmen könnten im Herbst starten

Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben

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Die zukunftsfähige nachhaltige Weiterentwicklung und Stärkung der Beckumer Innenstadt ist Ziel des Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes Innenstadt Beckum aus dem Jahr 2012.

Aus diesem Gesamtkonzept sollen jetzt die Gestaltung der Außenanlagen des Jugendtreffs in Verbindung mit der dort verlaufenden Werse Innenbereich, 7. Bauabschnitt, Kollenbach, umgesetzt werden.

Der Vorentwurf wurde bereits am 22. März 2017 im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben zur Kenntnis genommen. Zu deren Ausführungen wird im Folgenden Bezug genommen.

  • Für die Grünanlage rund um den Jugendtreff „Altes E-Werk“ wurde über das Städtebauförderprogramm 2018: Aktive Stadtzentren – Sanierungsgebiet „Innenstadt Beckum“ – seitens der Bezirksregierung Münster eine Anteilsfinanzierung von 70 Prozent gewährt.
  • Mit Bescheid vom 8. November 2018 wurde eine Zuwendung in Höhe von 168.000,00 Euro bewilligt, bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 240.000,00 Euro.
  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben basieren auf einer Kostenschätzung für den Zuwendungsantrag aus dem Jahr 2017.
  • Auf Basis einer aktualisierten Kostenschätzung haben sich die Gesamtausgaben im Jahr 2019 auf 277.000,00 Euro, also um 37.000,00 Euro erhöht.
  • Diese Erhöhung beinhaltet auch die im Jahr 2017 nicht bekannte, aber aus dem späteren Lärmschutzgutachten geforderte Lärmschutzwand mit Kosten in Höhe von 17.800,00 Euro, die verbleibende Kostenerhöhung von 19.200,00 Euro ist auf die allgemeine Marktentwicklung zurückzuführen. 

Die Gewässermaßnahme dient der naturnahen Entwicklung sowie dem Hochwasserschutz. Die ökologische Verbesserung des Gewässers wird nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus gefördert.

  • Zugleich mit den Ausbauarbeiten soll im unterliegenden Gewässerabschnitt die Brücke auf Höhe des Gebäudes Ostwall 47 abgerissen werden.
  • Diese Brücke ist eine ehemalige Werkszufahrt, die seit geraumer Zeit aus Verkehrssicherungsgründen für jegliche Nutzung gesperrt ist.
  • Aufgrund der Bebauung am Ostwall ist an dieser Stelle keine Brücke erforderlich.
  • Das vorhandene Bauwerk mit einer Breite von etwa 14 Metern schränkt die Durchgängigkeit des Gewässers stark ein.
  • Durch den Abriss der Brücke und der Freilegung des Gewässers werden zudem natürliche Lichtverhältnisse geschaffen sowie die Gefahren von Verklausungen und Rückstaus in diesem Bereich verhindert.

Ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 24. Oktober 2018 in Höhe von 236.800,00 Euro liegt vor. Bei insgesamt zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 296.000,00 Euro beträgt die Anteilsfinanzierung 80 Prozent. Die geschätzten

Gesamtausgaben belaufen sich auf 298.700,00 Euro. Die Ausschreibung und Umsetzung beider Maßnahmen soll gemeinsam erfolgen. Es ist vorgesehen, die Ausschreibung im Sommer durchzuführen, sodass die Baumaßnahmen im Herbst begonnen werden können.

Dieses Vorgehen wurde in der Ausschusssitzung vom 26. Juni 2019 einstimmig entschieden. 

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