13. Dezember 2018 / Allgemeines

15 Eingangsklassen für Beckumer Grundschulen

Schul-, Kultur- und Sportausschuss

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Für das Schuljahr 2019/2020 werden im Rahmen der Kommunalen Richtzahl die Zügigkeiten der Grundschulen im Stadtgebiet Beckum mit der maximal zulässigen Anzahl von 15 zu bildenden Eingangsklassen festgelegt. Eine Aufteilung auf alle Grundschulen findest du in den Bildern.

Zum Hintergrund:
Für die Ermittlung der Kommunalen Richtzahl wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen durch den Wert 23 geteilt. Dabei gelten alle Klassen, die von neu eingeschulten Kindern besucht werden, als Eingangsklassen.

Das Anmeldeverfahren für die Grundschulen der Stadt Beckum fand in der Zeit vom 29. bis 31. Oktober 2018 statt. Es wurden insgesamt 289 Kinder angemeldet, die Anmeldung eines Kindes steht noch aus.

Zu den einzuschulenden Kindern wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 2 bis 4 der jahrgangsübergreifenden Lerngruppen des Teilstandortes Kardinal-von-Galen-Schule hinzugerechnet. Die für Beckum maßgebliche Kommunale Klassenrichtzahl errechnet sich wie folgt:

  • Einzuschulende Kinder im Schuljahr 2019/2020: 290/23 = 12,61
  • zuzüglich 33 Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 2 bis 4 in Vellern: 323/23 = 14,04

Die Zahl 14,04 wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet und ergibt die Kommunale Klassenrichtzahl 15. Die Anmeldesituation in den Beckumer Grundschulen findest du ebenfalls in den Bildern.

Du möchtest gerne mehr darüber erfahren?
>> Dieses Thema wird heute um 17:00 im Schul-, Kultur- und Sportausschuss in der Aula der Antoniusschule behandelt. Und falls du keine Zeit hast, kannst du hier alles nachlesen!

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