19. September 2019 / Allgemeines

Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Beckum

Ratssitzung Stadt Beckum

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Die Stadt Beckum befasst sich seit dem Jahr 1995 intensiv mit der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Integrationskonzept der Stadt wurde erstmals am 15. November 2012 vom Rat der Stadt Beckum mit den entsprechenden strukturellen und inhaltlichen Handlungsempfehlungen beschlossen.

Diese bildeten die Grundlage der Integrationsarbeit der Stadt in den vergangenen Jahren. Mit Beschluss des Rates der Stadt Beckum vom 19. April 2018 wurde das Konzept den neuesten Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben.

Das Integrationskonzept wies diverse Handlungsempfehlungen zur Integration der in Beckum aufgenommenen Menschen mit Migrationshintergrund auf. Eine dieser Empfehlungen verfolgt das Ziel, den Zugewanderten angemessenen Wohnraum in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte können nur dann erfolgreich integriert werden, wenn die notwendigen Teilbereiche des Zusammenlebens den betroffenen Menschen die Chance auf ein sicheres und selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Der Bereich „Wohnen“ stellt dabei einen zentralen Teilaspekt dar. Das Konzept soll den betroffenen Menschen einen Orientierungsrahmen geben aber auch Verbindlichkeiten schaffen, um eine gelingende Integration zu ermöglichen. Im Konzept wird zunächst die Ausgangssituation beschrieben um dann auf die Inanspruchnahme des Wohnraums sowohl in den kommunalen Übergangsheimen als auch den angemieteten Wohnungen einzugehen. So sollen für die Zukunft einerseits Kapazitäten zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge gesichert und andererseits die Übergänge der Zugewanderten aus den Heimen in die Selbständigkeit verbindlich geregelt werden.

>> Das Konzept  findest du als Anhang dieses Beitrages in den Bildern.

In der heutigen Ratssitzung wurde dieses Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen einstimmig (mit einer Änderung im 2. Absatz auf Seite 6 des Konzeptes) beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die beschlossenen Handlungsempfehlungen umzusetzen.

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