23. Mai 2019 / Allgemeines

Sachstandsbericht zur Entwicklung des Bahnhofbereichs im Stadtteil Neubeckum

Haupt- und Finanzausschuss

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In seiner Sitzung am 12. Februar 2019 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss die Ausübung des Rückkaufrechtes für das ehemalige Bahnhofsempfangsgebäude im Stadtteil Neubeckum beschlossen. Seitens der Verwaltung wurden umgehend die erforderlichen Schritte zum Rückkauf dieser Immobilie eingeleitet. Zum jetzigen Stand ist der Rückkauf jedoch noch nicht abgeschlossen.

Als eine mögliche Nutzungsoption für das ehemalige Bahnhofsempfangsgebäude wurde in der Zwischenzeit geprüft, ob und in welcher Weise eine Umnutzung des Geländes und des Gebäudes als Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache möglich ist.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes als Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache zwar grundsätzlich nicht auszuschließen ist, jedoch lage- und objektbedingt mit einer Vielzahl von Einschränkungen verbunden wäre, die zu funktionalen Beeinträchtigungen des neuen Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache selber wie auch im gesamten Bahnhofsumfeld führen würden. Hierzu erfolgt eine vertiefende Erläuterung in der Sitzung. Vor diesem Hintergrund soll diese Option nicht weiter verfolgt werden, sondern das neue Feuerwehrgerätehaus mit angegliederter Rettungswache auf der städtischen Fläche östlich der Dyckerhoffstraße, südlich der Kaiser-Wilhelm-Straße und westlich der Wickingstraße errichtet werden.

Im Rahmen des aktuell in der Erarbeitung befindlichen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für Neubeckum (ISEK) werden im Dialog mit der Bevölkerung Vorschläge zur Aufwertung und Revitalisierung des ehemaligen Bahnhofsempfangsgebäudes erarbeitet. Ebenso werden in diesem Zusammenhang die Gestaltung des gesamten Bahnhofsumfelds sowie die Themen Mobilitätsstation/Radstation und Pendler(innen)parken in den Blick genommen. 

In den zurückliegenden Monaten kam es wiederkehrend zu Beschwerden aus der Bevölkerung und von Bahnreisenden in Bezug auf das Erscheinungsbild und den baulichen Zustand des ehemaligen Bahnhofsempfangsgebäudes sowie hinsichtlich der Sauberkeit und der Barrierefreiheit respektive Zugänglichkeit des Bahnhaltepunktes. Sämtliche Beschwerden wurden umgehend an die betroffenen Eigentümerinnen weitergeleitet.

>> Solange der Rückkauf des ehemaligen Bahnhofsempfangsgebäudes nicht formell abgeschlossen ist, stehen einem aktiven Handeln durch die Stadt Beckum, das auf die bauliche und gestalterische Aufwertung des ehemaligen Bahnhofsempfangsgebäudes abzielt, eigentumsrechtliche Schranken entgegen.

Hinsichtlich der Inbetriebnahme des Fahrgastaufzuges am Bahnhaltepunkt wurde die zuständige DB Station&Service AG zuletzt am 11. April 2019 von der Stadt Beckum kontaktiert. Wie die DB Station&Service AG mitteilte, geht diese nach Feststellung baulicher Mängel und Nachbestellung gestohlener Montageteile davon aus, den Aufzug bis zur Jahresmitte in Betrieb nehmen zu können.

In der Gesamtbetrachtung sieht sich die Verwaltung in ihrer Überlegung bestätigt, auf den gesamten Bahnhofsbereich im Stadtteil Neubeckum im Zuge der ISEK-Erarbeitung und bei dessen Umsetzung einen besonderen Fokus zu richten.

>> Alle Fraktionen würden diese Möglichkeit der Objektnutzung, trotz einiger Bedenken durch Herrn Marcus Scheele, begrüßen und baten in der heutigen Sitzung um eine weitere intensive Prüfung des Vorhabens um möglicherweise die Einschränkungen und fehlende Zukunftsfähigkeit des Neubeckumer Bahnhofsgebäudes aus dem Weg zu räumen!

Herr Scheele betonte dennoch, dass das Gebäude von innen komplett geändert werden würde und nichts bleiben würde, wie es jetzt ist. Auch von außen wäre das unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude nicht mehr als solches erkennbar.

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