28. Oktober 2019 / Allgemeines

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung geht weiter

Lärmaktionsplanung Stufe 3

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Anliegerinnen und Anlieger von besonders belasteten Straßen sowie der Eisenbahnhauptstrecke können sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung ab dem 31. Oktober 2019 zu den bisherigen Ergebnissen der Lärmkartierung äußern.

Die Durchführung von Lärmaktionsplänen beruht auf der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union, die im Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. In einer Lärmaktionsplanung wird der Lärm kartiert, werden Belastungsschwerpunkte ermittelt und mögliche Maßnahmen dokumentiert. In Nordrhein-Westfalen wurde das Aufstellen von Lärmaktionsplänen als Pflichtaufgabe an die Kommunen weitergegeben. Der im Jahr 2007 begonnene Prozess erfolgte bislang in 3 Stufen. Nach Abschluss der Lärmaktionsplanung der Stufe 2 im Jahr 2017 soll nun die weitere Lärmaktionsplanung der Stufe 3 vor dem Hintergrund des mittlerweile durch den Rat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans 2030 erarbeitet werden.

Für die Berechnung der Lärmkarten zur Stufe 3 müssen nach gesetzlicher Vorgabe nur die Hauptverkehrsstraßen ausgewertet werden. Zu den Hauptverkehrsstraßen zählen die Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen. Auf diesen Hauptverkehrsstraßen muss eine Verkehrsbelastung von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorherrschen, damit sie bei der Lärmkartierung berücksichtigt werden. Um eine Gleichbehandlung aller vom Verkehrslärm Betroffenen zu gewährleisten, werden über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus auch Stadtstraßen mit einer Belastung von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr separat in die Betrachtung einbezogen. Dies entspricht einer Belastung von 8 200 Kraftfahrzeugen pro Tag.

Die Autobahn A 2 ist in Beckum die am höchsten belastete Straße mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr. Aber auch Teile der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen wie Ennigerloher Straße, Vorhelmer Straße, Neubeckumer Straße, Alleestraße, Sternstraße und Stromberger Straße gelten als belastet und wurden in einer Lärmkarte erfasst. Zusätzlich sind Abschnitte von städtischen Straßen wie etwa am Konrad-Adenauer-Ring oder der Zementstraße betroffen.

Der Zwischenbericht zur Lärmaktionsplanung der Stufe 3 ist auf der Internetseite der Stadt Beckum einsehbar. Zudem gibt es unter folgendem Link die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 31. Oktober bis zum 2. Dezember 2019 dazu zu äußern: www.beckum/planL1=7pid=42759

Daneben können sich die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des genannten Zeitraums direkt im Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung der Stadt Beckum informieren.

 

Quelle

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