2. Juni 2022 / Politik

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI Lippweg“ Thema bei der Ausschusssitzung am Dienstag

Ausschuss für Stadtentwicklung

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde über den vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI Lippweg“ entschieden. 

Die BGB-Grundstücksgesellschaft Herten hat in ihrem Schreiben die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ALDI-Marktes am Lippweg in Beckum beantragt. 

Städtebauliches Ziel ist es, den heute vorhandenen ALDI-Markt mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern durch einen Neubau auf eine maximale Verkaufsfläche von 1 275 Quadratmetern zu vergrößern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „ALDI Lippweg“ und die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans „ALDI Lippweg“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Lippwegs im Stadtteil Beckum und wird abgegrenzt durch den Lippweg im Norden, die westlichen Grenzen der Flurstücke 50 und 52 im Osten, die nördliche Wohnbebauung an der Marienstraße im Süden sowie die Margaretenstraße im Westen. 

Seitdem 01.01.2022 gilt bei der Errichtung eines Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen für ein Nicht-Wohngebäude gemäß § 8 Absatz 2 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Installation einer Fotovoltaik-Anlage auf dieser Stellplatzfläche.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmte dem Bebauungsplan "ALDI Lippweg“ mehrheitlich zu. 

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