2. März 2021 / Politik

Über Planung eines Pumptracks und Aktualisierung des ISEK Neubeckum wird morgen entscheiden

Ausschuss für Stadtentwicklung

Im Ausschuss für Stadtentwicklung steht am 3. März 2021 eine Entscheidung zur Planung des Pumptracks an.

In dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heißt es:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines Pumptracks am Standort „Grünfläche im Baugebiet N 67 Vellerner Straße/nördlich angrenzend interkultureller Garten“ unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu planen."

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für die Innenstadt Neubeckum (ISEK Neubeckum) soll für die Errichtung eines Pumptracks am Standort „Grünfläche im Baugebiet N 67 Vellerner Straße/nördlich angrenzend interkultureller Garten“ aktualisiert werden.

Die Kosten für die Planung eines Pumptracks belaufen sich auf rund 19.600 Euro. Für erforderliche Gutachten wird mit zusätzlichen Kosten von rund 5.000 Euro gerechnet. Die Kosten für die Aktualisierung des ISEK Neubeckum betragen voraussichtlich rund 3.000 Euro.

Die Verwaltung hat in Vorgesprächen mit einem spezialisierten Freianlagenplaner und einem Gutachter für Schallimmissionsprognosen festgestellt, dass der Standort „Grünfläche im Baugebiet N 67 Vellerner Straße/nördlich angrenzend interkultureller Garten“ für die Errichtung eines Pumptracks grundsätzlich geeignet ist. Zur abschließenden Beurteilung möglicher Lärmbeeinträchtigungen im Bereich der nächstgelegenen Wohngebäude ist im Rahmen der Vorplanung der Maßnahme ein Schallimmissionsgutachten zu erstellen.

Klassische Skateanlagen erfordern nach Aussage des hinzugezogenen Freianlagenplaners und unter Bezugnahme auf eine fachgutachterliche Untersuchung weitere als die am Standort vorhandenen Abstände zu schutzbedürftiger Bebauung in einem Allgemeinen Wohngebiet. Aus diesem Grund kann eine Skateanlage voraussichtlich nicht am vorgesehenen Standort realisiert werden. Die Ergänzung des Pumptracks um zusätzliche, schalltechnisch mögliche Rollsportanlagen wird geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, die Planung eines Pumptracks für diesen Standort durchzuführen. Die Planung soll unter Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere von Jugendlichen, im Rahmen eines Workshops erfolgen.

Ziel ist es, zum 30.09.2021 einen Förderantrag für das Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ oder über die reguläre Städtebauförderung für das Programmjahr 2022 zu stellen und den Pumptrack dann im Jahr 2022 zu errichten. Die erforderlichen Planungsleistungen sind daher zeitnah zu vergeben. Der Standort „Grünfläche im Baugebiet N 67 Vellerner Straße/nördlich angrenzend interkultureller Garten“ liegt außerhalb der Gebietsabgrenzung des ISEK Neubeckum. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster als Fördergeberin kann die Stadt Beckum die Gebietskulisse jedoch im Zuge einer Aktualisierung des ISEK Neubeckum um den geplanten Standort erweitern.

Ohne diese Erweiterung der Gebietsabgrenzung und Aktualisierung des ISEK Neubeckum ist die Bewilligung von Städtebaufördermitteln für die Errichtung eines Pumptracks nicht zu erwarten. Die Verwaltung schlägt vor, die Aktualisierung des ISEK Neubeckum zu erarbeiten.

Von Elisabeth Eickmeier

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