Der Rossmann-Markt an der Hauptstraße in Neubeckum soll größer werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 den dafür notwendigen Satzungsbeschluss einstimmig empfohlen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Beckum am 9. Juli 2026.
Was geplant ist
Der bestehende Rossmann-Markt an der Hauptstraße 34 und 36 in Neubeckum soll seine Verkaufsfläche von derzeit rund 520 Quadratmetern auf rund 760 Quadratmeter erweitern. Die Erweiterung soll in den rückwärtigen Grundstücksbereich erfolgen. Damit bleibt die Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern. Der Markt gilt im Einzelhandelskonzept der Stadt Beckum als wichtiger Magnetbetrieb im zentralen Versorgungsbereich des Stadtteils Neubeckum.
Warum eine Bebauungsplanänderung nötig ist
Der bisherige Bebauungsplan lässt die geplante Erweiterung im rückwärtigen Bereich nicht zu. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer N20 „Mauerstraße/Hauptstraße/Kaiser-Wilhelm-Straße" schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür. Der Geltungsbereich wurde dabei auf den gesamten betroffenen Häuserblock ausgedehnt. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 3.680 Quadratmetern und wird künftig als „Urbanes Gebiet" festgesetzt, das Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen flexibel ermöglicht.
Die öffentliche Auslegung fand vom 2. Februar bis 4. März 2026 statt. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Einwände ein. Auch die beteiligten Behörden erhoben keine grundsätzlichen Bedenken.
Nächster Schritt: Ratssitzung am 9. Juli
Stimmt der Rat der Stadt Beckum am 9. Juli 2026 dem Satzungsbeschluss zu, erlangt der Bebauungsplan nach der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt Rechtskraft. Alle Planungs- und Baukosten trägt der Investor.





