Wer in Roland nach einem Bauplatz gesucht hat, kennt das Problem: Das Angebot ist seit Jahren knapp. Das letzte Mal wurde 2007 mit der dritten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Roland" neues Bauland geschaffen. Jetzt hat der Rat den nächsten Schritt geebnet: Auf dem ehemaligen Festplatz an der Augustastraße entsteht ein neues Wohngebiet.
16 Bauplätze plus Mehrfamilienhaus
Im Plangebiet östlich der Augustastraße sollen 16 Baugrundstücke für Einzel-, Doppel- und Kettenhäuser entstehen. Zusätzlich ist in einem Teilbereich ein Mehrfamilienhaus möglich. Das wird sogar ausdrücklich angestrebt, um auch barrierefreie Wohnungen zu ermöglichen. Festgesetzt wird das Gebiet als „Allgemeines Wohngebiet" mit zwei- bis dreigeschossiger Bebauung. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich rund 8.898 Quadratmeter.
Ein Stück Beckumer Geschichte
Die Fläche hat eine bewegte Vergangenheit. Der Straßenname Augustastraße geht auf das ehemalige Zementwerk „Augusta-Victoria" zurück, dessen Bau 1912 begonnen wurde. Allerdings ging das Werk nie in Betrieb und blieb ein Rohbau, bis es schließlich abgerissen wurde. Später diente die Fläche als Kleingärten und Spielplatz. Die Aufgabe des Spielplatzes war bereits 2012 im Rahmen der Spielraumplanung „SPIELRAUMROLAND" beschlossen worden. Aktuell wird das Areal als Fest- und Bolzplatz genutzt.
Alleecharakter bleibt erhalten
Wichtig ist der Stadt: Der typische Alleecharakter entlang der Augustastraße bleibt geschützt. Der Erhalt der gewachsenen Gehölzstruktur ist im Bebauungsplan festgesetzt. Erschlossen wird das Quartier über die Augustastraße sowie eine neu zu errichtende Ringstraße mit verkehrsberuhigtem Charakter.
Was Anwohner kritisierten und was die Stadt antwortet
Im Beteiligungsverfahren waren mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Themen waren unter anderem ein möglicher Hochwasserschutz im Bereich des Geißlerbachs, Lärmschutz, Artenschutz sowie die Wärmeplanung. Die Stadt prüfte jede Anregung einzeln und folgte den meisten nicht: Es gibt weder ausgewiesene Hochwassergefahrenkarten noch festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich, die einer Bebauung entgegenstehen. Auch Stellungnahmen der IHK Nord-Westfalen, der Bezirksregierung Münster zur Kläranlagen-Kapazität und der Unteren Naturschutzbehörde wurden zurückgewiesen. Einer Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wurde dagegen gefolgt: Die Begründung wird um den Hinweis ergänzt, dass keine Anhaltspunkte für Altlasten vorliegen. Auch der Anregung der Unteren Wasserbehörde zur Abwasserbeseitigung wurde entsprochen, das Konzept wurde bereits abgestimmt.
Beschleunigtes Verfahren
Möglich wird der Bebauungsplan durch ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung". Auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht konnte deshalb verzichtet werden. Im Rat fand der Satzungsbeschluss mit 37 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen der Fraktion Die Linke eine klare Mehrheit. Jetzt kann es an die konkrete Umsetzung gehen und Roland bekommt das dringend benötigte Bauland.
Bild: Bebauungsplan "Augustastraße"





