4. März 2025 / Politik

Rat der Stadt Beckum stimmt Änderungen der Gesellschaftsverträge der Energieversorgung zu

Weniger Bürokratie und effizientere Abläufe

In der Ratssitzung wurde die Änderung der Gesellschaftsverträge der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG sowie der Energieversorgung Beckum Verwaltungs-GmbH offiziell beschlossen. Hintergrund sind neue gesetzliche Vorgaben, die Erleichterungen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen für kommunale Unternehmen ermöglichen.

Für die Energieversorgung Beckum Verwaltungs-GmbH entfällt künftig die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses sowie zur Erstellung eines Lage- und Nachhaltigkeitsberichts. Die Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG muss weiterhin einen geprüften Jahresabschluss vorlegen, jedoch entfällt auch hier die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch diese Anpassungen werden Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert.

Doch warum musste der Rat darüber entscheiden? Laut Gemeindeordnung NRW (§ 108 Abs. 6b) dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Beckum in Gesellschaftsgremien nur dann wesentliche Änderungen an Gesellschaftsverträgen zustimmen, wenn zuvor der Rat dies beschlossen hat. Diese Regelung gilt für Unternehmen, an denen eine Kommune mit mehr als 25 % beteiligt ist

Die Stadt Beckum hält über den Eigenbetrieb Energieversorgung und Bäder eine mittelbare Beteiligung von 66 % an den betroffenen Gesellschaften. Die restlichen 34 % gehören der Westenergie AG. Durch die nun beschlossenen Änderungen werden gesetzliche Erleichterungen genutzt, ohne dass zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt entstehen.

Die Änderungen müssen nun noch der Kommunalaufsicht des Kreises Warendorf gemeldet werden. Eine erste positive Rückmeldung liegt bereits vor, sodass mit einer reibungslosen Umsetzung gerechnet wird.

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