29. März 2023 / Politik

Privilegierung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen – Teilaufhebung Masterplan Erneuerbare Energien

Von Elisabeth Eickmeier.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Beckum am Dienstag wurde die Empfehlung der Verwaltung zur Privilegierung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen – Teilaufhebung des Masterplans Erneuerbare Energien einstimmig beschlossen.

Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Diese „kleine Energienovelle“ des Baugesetzbuches dient der Beschleunigung der Energiewende. 

Bisher waren im Außenbereich Fotovoltaikanlagen nur in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden zulässig. Freiflächen-Fotovoltaikanlagen waren vor der Gesetzesnovellierung gemäß § 35 BauGB nicht privilegiert.

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 23. November 2022 wurden die Potenzialflächen des Masterplans für ein konkretes Vorhaben beidseits der Autobahn A2, südlich Ahlener Straße und Kläranlage/nördlich Holtmarweg um rund 20 Hektar erhöht.

Mit der Änderung des BauGB sind nun Freiflächen-Fotovoltaikanlagen längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen privilegiert zulässig.

Diese Privilegierung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen vergrößert nicht nur die Potenzialflächen der Stadt Beckum erheblich, sondern ermöglicht zudem eine deutlich zügigere Projektumsetzung, da zukünftig in den betroffenen Bereichen keine Bauleitplanung mehr erforderlich ist. 

Verkehrstrassen  sind auf Beckumer Stadtgebiet die Autobahn A2 und die ICE-Strecke Düsseldorf-Berlin. Daraus resultieren für die Stadt Beckum unter Berücksichtigung von Tabuflächen wie Naturschutzgebiete, Waldflächen, Gewässer, Straßen oder Gebäude Potenzialflächen von rund 442 Hektar. Dies entspricht rund 4 Prozent des Beckumer Stadtgebiets.

Von Elisabeth Eickmeier.

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